Die Gerichte und Staatsanwaltschaften Sachsens haben 2017 rund drei Millionen Euro aus Geldauflagen in Strafverfahren an gemeinnützige Vereine und Organisationen verteilt, berichtete am 12. Juni 2018 Karin Schlottmann in der Sächsischen Zeitung. Allerdings würden immer wieder die gleichen Organisationen bedacht. “Eine große Zahl von Vereinen geht dagegen leer aus, darunter beispielsweise Freizeit- und Sportgruppen oder Gartenclubs”, schrieb Schlottmann. Sie berichtete auch von professionellen Vermittlern, Bittbriefen und persönlichen Besuchen in der Vorweihnachtszeit bei Gerichten und Staatsanwälten. Mit ungewissem Erfolg: “Je aufwendiger die Werbeaktion ist, desto größer allerdings das Misstrauen, ob die Geldauflagen tatsächlich sinnvoll verwendet werden, sagen Richter hinter vorgehaltener Hand”, ist unter dem Titel “Drei Millionen Euro für Vereine” zu lesen.
www.sz-online.de/sachsen/drei-millionen-euro-fuer-vereine-3953555.html