Schäuble will Bufdis ans Taschengeld

Nach dem Willen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) unterliegen Bezüge aus dem Bundesfreiwilligendient (BfD) ab 2013 der Steuerpflicht. Dies sieht der am 6. März 2012 vorgelegte Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 vor. Bislang sind die Bezüge im BfD wie auch der Sold bei den freiwillig Wehrdienstleistenden steuerfrei behandelt worden. Gegen die geplante Steuerpflicht kam Kritik aus Opposition und Verbänden, aber auch von Seiten der Kabinettskollegen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verglich in der Argumentation gegen die Kritiker seine Ministertätigkeit mit dem Freiwilligendienst: Laut Süddeutscher Zeitung sagte er, er selbst arbeite als Minister auch freiwillig zum Wohle dieses Landes, sei aber noch nie auf den Gedanken gekommen, dass er deshalb keine Steuern zahlen müsse. Experten bezweifeln, dass viele Bundesfreiwilligendienstleistende (Bufdi) von der Regelung betroffen sind, da sie unter der steuerlichen Freigrenze liegen.

, Ausgabe 121 März 2012, Recht & Politik