APuZ: Schlepper oder Fluchthelfer?

Menschen, die Flüchtlingen gegen Geld weiterhelfen, werden zurzeit überwiegend als Schlepper bezeichnet und kritisiert, weil sie die Not der Flüchtlinge ausnutzen. Doch es gibt auch Fluchthelfer im humanitären Sinn, die wirklich helfen wollen, oftmals, weil sie selbst ehemalige Flüchtlinge sind. Ist es verwerflich und strafbar, wenn sie für ihre Unterstützung kostendeckend Geld nehmen? Wo sind die Grenzen? Prof. Dr. Andreas Schloenhardt, Professor für Strafrecht an der University Queensland in Australien, hat unter dem Titel “Samariter, Schlepper, Straftäter: Fluchthilfe und Migrantenschmuggel im 21. Jahrhundert” die Problematik und die Rechtslage beleuchtet. Er weist darauf hin, dass laut Völkerrecht “Menschen nicht vor die Wahl gestellt werden sollen, entweder ihren Familienangehörigen zu helfen und sich dadurch der Schlepperei strafbar zu machen oder derartige Unterstützung zu unterlassen, um einer Strafbarkeit zu entgehen”. Der Beitrag ist in Aus Politik und Zeitgeschichte erschienen (APuZ 25/2015 15. Juni 2015).

, Ausgabe 157 Juni 2015