Schleswig-Holstein: Bericht der Landesregierung zum Ehrenamt

Um das Ehrenamt zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen, fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung in ihrem Bericht zum Ehrenamt unter anderem “angemessene finanzielle Entschädigungen”, die “dem übernommenen Verantwortungsbereich gerecht werden” müssten. Zugleich sieht sie die Grenzen monetärer Anreize, denn die Bürger verstünden bürgerschaftliches Engagement “nach wie vor als nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtete Tätigkeit”. Die künftige Entwicklung müsse vom Subsidiaritätsprinzip geleitet sein: “Der Staat hat keine Aufgaben zu übernehmen, die von Einzelnen oder von Gruppen bereits wirksam wahrgenommen werden. Durch die künftige weitere Konzentration der staatlichen Aufgabenerfüllung können sich für das Ehrenamt auch neue Betätigungsfelder ergeben.” In Bezug auf die vom Landtag geforderten Änderungsvorschläge verweist die Landesregierung in ihrem am 24.05.2011 vorgestellten Bericht (Drucksache 17/1190) auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und widmet sich vorrangig Fragen wie der Höhe von Steuerfreibeträgen oder der Befreiung ehrenamtlicher Tätigkeiten von der Sozialversicherungspflicht.
Im Landtag kommentierte die Abgeordnete Anke Spoorendonk den Bericht am 24.08.2011: “Problemtatisch (!) ist aber, dass der Bericht das Wichtigste gar nicht berücksichtigt: nämlich die Ehrenamtlichen selbst. Daten zu Alter, regionaler Verteilung, beruflichem Hintergrund oder Herkunft der ehrenamtlich Tätigen fehlen komplett”, so die Politikerin des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW). “Der Bericht zeigt gerade durch diese Leerstelle, welch staatszentriertes Verständnis die Landesregierung zum Ehrenamt hat. … [I]nzwischen wird das Ehrenamt ganz unverhohlen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte herangezogen.”

, Ausgabe 115 August 2011