Schleswig-Holstein: Bürokratie in der Jugendarbeit

Das bürgerschaftliche Engagement in der Jugendarbeit kann ungeahnt teuer werden. Und zwar dann, wenn man die Erstattung eines Verdienstausfalls erst im Nachgang zu einer Maßnahme beantragt. Ein solcher Fall, bei dem eine 21-jährige Arzthelferin aus Fockbek auf 425 Euro sitzenblieb, ging durch die schleswig-holsteinischen Medien. Sie hatte einen Jugendleiter-Kurs belegt und auch vorher schon einen Antrag auf Erstattung ihres Verdienstausfalls eingereicht, der jedoch die zuständige Stelle nicht rechtzeitig erreichte. Das Sozialministerium des Landes wolle nun prüfen, ob die entsprechende Landesverordnung überarbeitet werden könne, meldeten die Kieler Nachrichten. Die SPD-Landtagsfraktion setzte das Thema im März 2018 auf die Tagesordnung des Landtags.

www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Hilfe-fuer-Vanessa-aus-Fockbek

Ausgabe 187 März 2018