Schleswig-Holstein: Einschränkungen für Bürgerbegehren

In Schleswig-Holstein sind künftig Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Außerdem müssen Bürgerbegehren binnen einer Frist von drei Monaten nach einem Beschluss der Kommunalvertretung eingereicht werden, und es gibt eine Frist von zwei Jahren, wenn ein Bürgerbegehren erneut stattfinden soll. Das hat am 23. März 2023 der Landtag beschlossen. Dadurch sollen Baugenehmigungen etwa für Schulen, Wohnhäuser oder Windräder beschleunigt werden und die Planungssicherheit für Kommunen und Investoren erhöht werden. Vertreter der Oppositionsparteien kritisierten die Änderungen als Demokratieabbau.

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, Ausgabe 242 März 2023