Schweiz: Ausnahme für Gemeinnützige beim internationalen Finanzdatenaustausch

Die gemeinnützigen Organisationen in der Schweiz sind von den Berichtspflichten nach dem Common Reporting Standard im Rahmen des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) der OECD ausgenommen worden. Das berichtete der Verband der gemeinnützigen Förderstiftungen in der Schweiz, SwissFoundations, am 10. Oktober 2022. Damit werde den betreffenden Organisationen erheblicher organisatorischer und finanzieller Aufwand erspart. Aufgrund der Ausnahmen für die Schweiz könnten auch die Organisationen in anderen OECD-Staaten damit rechnen, von der AIA ausgenommen zu werden, so SwissFoundations. Der Common Reporting Standard dient der grenzüberschreitenden Besteuerung von Zinseinkünften.

WWW.SWISSFOUNDATIONS.CH/AKTUELL/AUSNAHME-FUR-GEMEINNUTZCOMMON-REPORTING-STANDARD

, Ausgabe 238 Oktober 2022