Schweiz: CSR-Bericht bei Sportveranstaltungen Pflicht

In der Schweiz werden Sportveranstaltungen nur noch dann bundesstaatlich subventioniert, wenn sie in einem CSR-Bericht Rechenschaft ablegen über ökonomische und ökologische Auswirkungen der Veranstaltung, Standortwahl, Transportwesen, Materialbeschaffung und den Umgang mit Mitarbeitern und freiwilligen Helfern. Das hat das Schweizerische Bundesamt für Sport bekanntgegeben. Standard für die Berichterstattung sollen die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) sein.

, Ausgabe 121 März 2012