Sonderbericht Bürokratieabbau vorgelegt

Die Bundesregierung will bei einer Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) prüfen, wie gemeinnützige Organisationen und das Ehrenamt effektiv von Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten entlastet werden können, ohne dass dabei das Schutzniveau der DSGVO sinkt. Dies geht aus dem Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode (Drucksache 20/9000) hervor, der am 8. November 2023 im Bundestag beraten wurde. In der Plenardebatte wurde das Thema Bürokratieabbau im Ehrenamt nicht angesprochen. Im Anschluss überwies das Parlament die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss. Das Ehrenamt von unnötiger Bürokratie zu entlasten, haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vom November 2021 vereinbart (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 228 November-Dezember 2021).

WWW.BUNDESTAG.DE/DOKUMENTE/TEXTARCHIV/2023/KW45-DE-SONDERBERICHT-BREG-975438

, Ausgabe 250 November-Dezember 2023, Recht & Politik