Der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte wird durch das reformierte Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert und gilt nun unter bestimmten Voraussetzungen auch für “beauftragte Ehrenamtsträger” in gemeinnützigen Organisationen.
Sozialministerium: Unfallsversicherungsschutz für Ehrenamtliche erweitert
, Ausgabe 85 Dezember 2008