Der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte wird durch das reformierte Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert und gilt nun unter bestimmten Voraussetzungen auch für „beauftragte Ehrenamtsträger“ in gemeinnützigen Organisationen.
Sozialministerium: Unfallsversicherungsschutz für Ehrenamtliche erweitert
, Ausgabe 85 November-Dezember 2008, Recht & Politik