Sozialministerium: Unfallsversicherungsschutz für Ehrenamtliche erweitert

Der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte wird durch das reformierte Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert und gilt nun unter bestimmten Voraussetzungen auch für „beauftragte Ehrenamtsträger“ in gemeinnützigen Organisationen.

, Ausgabe 85 November-Dezember 2008, Recht & Politik
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