Das “Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften”, das am 14.04.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ermöglicht es ab jetzt, Spenden an gemeinnützige Organisationen im EU-Ausland in Deutschland steuerlich abzusetzen. Der Bundesrat hatte in seiner 868. Sitzung am 26.03.2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 05.03.2010 verabschiedeten EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetz zuzustimmen. Anfang 2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGh) entschieden (AZ: C-318/07), dass die Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden an inländische Empfänger gegen den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und damit EU-rechtswidrig ist.
Spenden an gemeinnützige Organisationen im EU-Ausland absetzbar
, Ausgabe 100 April 2010, Recht & Politik