Spenderschutz: Keine Erkenntnisse, kein Handlungsbedarf

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob sich die Abschaffung der Sammlungsgesetze in vielen Bundesländern bewährt hat. Die Bundesregierung hat weiterhin keine Erkenntnisse darüber, wie viele strafrechtliche Verfahren deutsche Gerichte in den Jahren 2007-2009 gegen Verantwortliche von Vereinen und Stiftungen mit einem Urteil oder Strafbefehl abschlossen. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Spendern und Vereinsmitgliedern plant die Bundesregierung nicht. Dies antwortete die Bundesregierung am 11.05.2010 (Drucksache 17/1712) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 03.05.2010 (Drucksache 17/1515).

, Ausgabe 101 Mai 2010, Recht & Politik