Hessen: Sponsoring in Schulen erlaubt, Werbung verboten

Der hessische Landtag hat Anfang Mai 2017 mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz verabschiedet, das die Betätigung von Unternehmen in den Schulen des Landes regeln soll. Demnach ist Werbung für Produkte und Dienstleistungen verboten, die nichts mit der Schule zu tun haben. Sponsoring soll jedoch erlaubt sein, solange der Nutzen für die Schule größer ist als der Werbeeffekt für das Unternehmen, und solange eine Beeinflussung von Schule und Unterricht oder auch ihr Anschein auszuschließen ist. Darüber müssen die Schulleitungen entscheiden. Eine ursprünglich vorgesehene Genehmigungspflicht durch die Schulämter oder das Kultusministerium wurde aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen. Kritiker wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichneten das Gesetz als Paradebeispiel für Lobbyismus.

, Ausgabe 178 Mai 2017
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