S&S: Berechtigte Interessen – EuGH zum Transparenzregister

Die Regelungen zur Einsicht in das Transparenzregister sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht alle mit dem europäischen Datenschutz vereinbar. Die Einsichtnahme wurde deshalb bis auf weiteres eingeschränkt (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 240 Januar 2023). In der aktuellen Ausgabe von Stiftung & Sponsoring (S&S 1/2023) ordnen Herausgeber und Rechtsanwalt Dr. Christoph Mecking und sein Kollege Dr. Marius Müller das Urteil ein: „Für die Zugangsberechtigung zu den gesammelten Daten ist jetzt zwar wieder ein berechtigtes Interesse maßgeblich. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird aber als sehr weitgehend betrachtet.“ Damit sei das Urteil nicht als Stärkung der Interessen jener anzusehen, die im Register Angaben machen müssen. Der Beitrag ist unter dem Titel „Der Zweck heiligt das Mittel“ erschienen.

WWW.SUSDIGITAL.DE

, Ausgabe 241 Februar 2023