Im Jahr 2024 erhielten sechs parteinahe Stiftungen in Deutschland insgesamt 687,5 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Im Einzelnen erhielten:
• Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): 197,3 Millionen Euro
• Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD): 177,7 Millionen Euro
• Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): 86,5 Millionen Euro
• Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP): 78,9 Millionen Euro
• Hanns-Seidel-Stiftung (CSU): 75,9 Millionen Euro
• Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke): 71,2 Millionen Euro
Die Förderung erfolgte auf Basis des Verteilungsschlüssels im Stiftungsfinanzierungsgesetz sowie zusätzlicher Projektmittel aus dem Bundeshaushalt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/681) vom 25. Juni 2025 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Das Stiftungsfinanzierungsgesetz geht auf eine Klage der AfD und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2023 zurück (bürgerAktiv berichtete). Es regelt unter anderem, dass parteinahe Stiftungen gefördert werden, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Deshalb wird ab 2026 voraussichtlich auch die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung aus dem Bundeshalt gefördert werden.
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