Stand der Bundesengagementstrategie

Beim Deutschen Engagementtag im Dezember 2024 soll die Bundesengagementstrategie vorgestellt werden. Ausreichend vorher wolle das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Kabinettsbeschluss herbeiführen, sagte Stefan Haddick, Referatsleiter im BMFSFJ, als er im Januar 2024 über den Stand der Bundesengagementstrategie im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages berichtete. Am 7. Mai 2024 ist das Protokoll der Sitzung versandt worden.

Bundesweit haben sich rund 10.000 Menschen an dem Beteiligungsprozess beteiligt, den das BMFSFJ zusammen mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ins Leben rief. 8000 Ideen wurden eingebracht. Von den 200 eingeladenen Verbänden und Organisationen haben rund 100 Positionspapiere eingereicht. Die meisten Eingaben beschäftigten sich mit strukturellen Herausforderungen für Engagement, oft im Zusammenhang mit finanziellen Vergünstigungen. Engagement solle eine Rolle spielen beim Erhalt von Sozialleistungen oder bei der Anrechnung von Rentenpunkten. Auch höhere Kilometerpauschalen oder ein kostenloses Deutschland-Ticket für Engagierte wurden vorgeschlagen. Weitere wichtige Themen seien die Lage der öffentlichen Haushalte und die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen gewesen, sowie die Themen Bürokratieabbau und Digitalisierung, so Haddick. Man werte die eingebrachten Ideen und Positionen aus und stimme die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ab. Handlungsfelder der Bundesengagementstrategie seien: digitale Transformation der Zivilgesellschaft, Engagement krisenfest machen, strukturelle Herausforderungen für Engagement und grenzüberschreitendes Engagement.

Der Stand der Umsetzung der Bundesengagementstrategie war ein weiteres Mal am 20. März 2024 Thema im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement. Christoph Steegmans, Unterabteilungsleiter im BMFSFJ, berichtete zu möglichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Dazu gehöre unter anderem, kontinuierliche Projektlaufzeiten über das Haushaltsjahr hinaus zu ermöglichen, außerdem Vereinfachungen im Steuerrecht, im Zuwendungsrecht, im Vereinsrecht, im Datenschutzrecht und bei Gebührenregelungen. Im Parlament wolle man sämtliche Gesetzesvorhaben einer „Engagementverträglichkeitsprüfung“ unterziehen, so Steegmans.

Die Erarbeitung einer neuen Engagementstrategie ist eines der Vorhaben, die die Regierungsparteien zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Koalitionsvertrag vereinbart haben (bürgerAktiv berichtete)

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, Ausgabe 255 Mai 2024, Recht & Politik