Mehr Gebühren und mehr Aufwand für Stiftungen durch das neue Stiftungsregister: Davor warnt die Stiftung Aktive Bürgerschaft in ihrer Stellungnahme vom 17. Juli 2024 zur Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters, für die ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vorliegt. Die Aktive Bürgerschaft ist um die Stellungnahme gebeten worden. Mit der Stiftungsrechtsreform 2023 werden alle rechtsfähigen Stiftungen verpflichtet, sich in das Stiftungsregister aufnehmen zu lassen. Dass der Referentenentwurf trotz dieser Pflicht vorsieht, für die Eintragung wie auch Änderungen Gebühren zu erheben, kritisiert die Aktive Bürgerschaft. Außerdem weist sie auf unklare Formulierungen hinsichtlich zusätzlichen Erfüllungsaufwands hin, der bedeutet, dass Stiftungen für das Register Angaben machen müssen, die sie bereits den Aufsichtsbehörden übermitteln mussten und die folglich von dort abgerufen werden könnten. Schließlich wirbt die Stiftung Aktive Bürgerschaft für Benutzerfreundlichkeit, zumal das Stiftungsregister das dritte neue Register ist nach dem Zuwendungsempfängerregister und dem Transparenzregister. Es soll 2026 starten.
Stellungnahme zum Stiftungsregister
, Ausgabe 258 August 2024