Seit 1. Januar 2026 gilt das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Die wichtigsten Änderungen:
Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
Als ehrenamtliches Organmitglied gelten jetzt Personen, die in ihrem Amt nicht mehr als 3300 Euro im Jahr verdienen. Sie haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bisher lag die Grenze bei einem Verdienst in Höhe der Ehrenamtspauschale.
Die Grenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung liegt jetzt bei Einnahmen ab 100.000 Euro. Gemeinnützige Organisationen mit geringeren Einnahmen müssen diese nicht mehr innerhalb von zwei Jahren ausgeben.
Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird auf 50.000 Euro angehoben. Für Gewinne unter dieser Grenze entfällt die Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Außerdem hat der Gesetzgeber den E-Sport in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung aufgenommen.