Steuerliche Änderungen 2012

In diesem Jahr sind steuerliche Änderungen in Kraft getreten, die auch gemeinnützige Organisationen betreffen. So werden Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, nicht mehr in die Berechnung des abziehbaren Spendenhöchstbetrages einbezogen (§ 2 Abs. 5B EStG – neu -). Stipendien aus öffentlichen Zuschüssen sind unter bestimmten Umständen steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG – neu -). Gemeinnützige, unselbständige Stiftungen sind ab 2012 vom Abzug der Kapitalertragssteuer befreit, wenn das Vermögen formal getrennt vom Vermögen des Treuhänders gehalten wird (§ 44a Abs. 6 EStG – neu -). Verschiebungen von Vermögen von Stiftern zu ihren Familienstiftungen durch sogenannte disquotale Einlagen werden schenkungssteuerpflichtig, wenn die Stifter und die Familienstiftungen am selben Unternehmen beteiligt sind (§ 7 Abs. 8 ErbStG – neu -). Diese Informationen sowie weitere Einzelheiten und Neuerungen hat die Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zusammengetragen und online gestellt.

, Ausgabe 119 Januar 2012