„StiftungsBrief“: Stiftungsregister mit Publizitätswirkung ist „großer Wurf“

Der „SB StiftungsBrief“ des IWW Institutes informiert über die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts“, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 28. September veröffentlicht hat. Vor allem einen Punkt des Entwurfs hebt der Autor besonders hervor: „Als ‚großer Wurf‘ könnte sich das Reformvorhaben erweisen, weil ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung geschaffen werden soll. Darin würden die Vorstandsmitglieder, etwaige besondere Vertreter, denen ein bestimmter Geschäftskreis zugewiesen worden ist, sowie deren konkrete Vertretungsmacht eingetragen. Dadurch würden unter anderem die bisweilen lästige Anforderung von Vertretungsbescheinigungen für die Mitglieder des Stiftungsvorstands bei den Stiftungsbehörden und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. In das Register sollen alle neuen und alle bestehenden Stiftungen bürgerlichen Rechts eingetragen werden.“

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Ausgabe 216 Oktober 2020