Fünf Stiftungsexperten haben in einem offenen Brief vom 7. Dezember an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Referentenentwurf für die Stiftungsrechtsreform scharf kritisiert. Durch die Umsetzung des Entwurfs würde die Privatautonomie von Stifterinnen und Stiftern „massiv beschnitten“. Der Entwurf erfahre in Wissenschaft und Praxis breite Ablehnung. Es bedürfe eines vollständig neuen Gesetzgebungsvorschlags, bei dessen Erstellung Wissenschaft und Stiftungsvertreter eingebunden sind. Unterzeichnet haben den Brief die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Arnd Arnold, Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Prof. Dr. Gregor Roth, Prof. Dr. Ulrich Burgard sowie der Politikwissenschaftler und Historiker Dr. Rupert Graf Strachwitz.
Bereits im November hatten sich auf den 20. Hamburger Tagen des Stiftungsrechts 87 Prozent der Teilnehmer für eine überaus kritische Stellungnahme zu dem Referentenentwurf ausgesprochen. In der sogenannten „Hamburger Erklärung“ heißt es: „In dieser Fassung darf der Entwurf nicht umgesetzt werden. Er würde zu einem erheblichen Rückschritt gegenüber dem geltenden Recht führen und die Reformhoffnungen auf Jahrzehnte hinaus zunichtemachen.“
Den Referentenentwurf hatte das Ministerium Ende September veröffentlicht (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 215 September 2020).