Die Bürgerstiftung Bremen und die Hansestadt Bremen unterzeichneten im Dezember 2024 eine Vereinbarung zur Zulegung von fünf unselbständigen Stiftungen und Vermächtnissen an die Bürgerstiftung. Insgesamt 1,04 Millionen Euro sind dadurch an die Bürgerstiftung Bremen übergegangen. Die mit der Übertragung aufgelösten Stiftungen und Vermächtnisse wurden bis dahin von der Hansestadt Bremen verwaltet. Ihre Zwecke decken sich mit den Satzungszwecken der Bürgerstiftung.
Durch die Übertragung spart die Stadt Bremen in Zukunft Verwaltungs- und Personalaufwand, während die Bürgerstiftung Bremen ihren Handlungsspielraum vergrößert. „Durch die Aufnahme dieser Gelder wird die finanzielle Basis unserer Stiftung erweitert, was wiederum unser Budget und die Möglichkeiten zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements in Bremen erhöht“, erläutert Eberhard Muras, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Bremen, in der Pressemitteilung des Bremer Finanzsenats vom 6. Dezember 2024.
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