Stiftung&Sponsoring: Juristentag – Was zu regeln ist

Der 72. Deutsche Juristentag in Leipzig befasste sich mit dem gemeinnützigen Sektor. Über Diskussionen, Beschlüsse und Empfehlungen berichtet Prof. Dr. Rainer Hüttemann von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, in Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 6 | 2018), Titel: „Regelungsbedarf bei Nonprofit-Organisationen?“. Unter anderem befassten sich die Juristen mit dem Vereinsrecht: „Am Ende setzte sich die – auch im Gutachten vertretene – Auffassung durch, dass der steuerbegünstigte Verein in § 21 BGB als gesetzliches Regelungsbeispiel des eintragungsfähigen Idealvereins festzuschreiben sei.“ In Sachen Transparenz empfahlen die Juristen, das Steuergeheimnis zugunsten eines Gemeinnützigkeitsregisters einzuschränken; Steuererklärungen, Jahresberichte oder Rechnungslegungsdaten sollten jedoch solange nicht veröffentlichungspflichtig sein, solange es keine Standards für Bericht und Rechnungslegung gäbe. Außerdem wurde die Einrichtung zentraler Stellen für die Prüfung der Gemeinnützigkeit empfohlen.

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Ausgabe 196 Januar 2019