Gemeinnützigkeit hat im Hause der Abgabenordnung, die die Steuerbegünstigung von Zuwendungen regelt, eine Nachbarin: die Mildtätigkeit. Werden persönlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftige Empfänger bedacht, greift die Steuerbegünstigung. Was genau unter der Hilfsbedürftigkeit zu verstehen ist und wie sie nachgewiesen wird, erläutert die Münchner Rechtsanwältin Karoline Spiegel in der aktuellen Ausgabe von Stiftung&Sponsoring (04.23) in dem Beitrag „Strenge Voraussetzungen im Rahmen der Mildtätigkeit – Ist das fair?“. Der Aufwand für die Nachweise sei teils erheblich, andererseits gerechtfertigt, schreibt sie und schlussfolgert: „Die Tätigkeit mildtätiger Einrichtungen erschöpft sich daher nicht allein in der finanziellen Unterstützung. Sie sind vielmehr bereits im Vorfeld gefragt, wenn es darum geht, das Vertrauen der hilfebedürftigen Menschen zu gewinnen und mit ihnen die notwendigen Dokumente zur Erfüllung der Nachweispflichten zusammenzustellen.“
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