Sind steuerlich begünstigste Nonprofit-Organisationen an Personengesellschaften beteiligt, die sich nur der Vermögensverwaltung widmen, so müssen sie künftig für die Einkünfte aus dieser Beteiligung keine Steuern mehr zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, 25.5.2011 – I R 60/10), berichtet der Berliner Rechtsanwalt Dr. Chistoph Mecking in Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 6/2011, Dezember 2011). In seinem Beitrag “Abkehr vom Gepräge” erläutert er Einzelheiten und Hintergrund des Urteils und schreibt: “Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit. Es erweitert das Universum von Anlageformen für Nonprofits und hat damit erhebliche Bedeutung für die Praxis der Vermögensverwaltung gemeinnütziger Körperschaften.”
Stiftung&Sponsoring: Steuerbefreiung durch Bundesfinanzhof
, Ausgabe 119 Januar 2012