Stiftung&Sponsoring: Ukrainekrieg und Stiftungsrecht

Das Finanzamt ist großzügig, wenn es um die Ukraine geht: Spenden dürfen für Hilfe auch außerhalb der eigenen Satzungszwecke gesammelt werden. Doch Obacht: Das Stiftungsrecht ist nicht geändert – die Organe rechtsfähiger Stiftungen müssen die Satzung beachten. Wer trotzdem helfen will, sollte versuchen, an die Satzung angepasste Zwecke zu finden, das eigene Vorgehen gut dokumentieren und Ausgaben präzise zuordnen. Auch sei eine rechtzeitige Rückkopplung mit der zuständigen Stiftungsbehörde sinnvoll, schreibt der Stiftungsrechtsexperte Dr. Franz Schulte in Stiftung&Sponsoring 03.22 in dem Aufsatz „Ukraine-Hilfen auch außerhalb der eigenen Stiftungszwecke“.

SUSDIGITAL.DE

, Ausgabe 234 Juni 2022