Es sieht so aus, als ob das Stiftungsrecht in dieser Legislaturperiode reformiert wird. Was die Bund-Länder-Arbeitsgruppe in der letzten Legislaturperiode an Vorschlägen bereits auf den Tisch gelegt hat, fasst Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums (DSZ), in Stiftung&Sponsoring zusammen (Ausgabe 2 | 2018). Unter anderem geht ihm die Möglichkeit, dass Stifterinnen und Stifter die Satzung ihrer Stiftungen ändern, nicht weit genug. Es sei “nicht nachvollziehbar”, warum bei einer Änderung des Stiftungszwecks der neue Zweck dem bisherigen Zweck “verwandt” sein müsse – der über diesen Begriff eröffnete Interpretationsspielraum stehe dem gewünschten Maß an Rechtssicherheit entgegen. Der Artikel hat den Titel “Zur anstehenden Reform des Stiftungsrechts – Auf halbem Wege stehen geblieben”.
Stiftung&Sponsoring: Weiter gehende Reform gewünscht
Ausgabe 189 Mai 2018