Gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich von der Grundsteuer befreit und insofern nicht von den derzeitigen Veränderungen betroffen. Doch wenn sie einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb auf einem Grundstück betreiben – beispielsweise ein Vereinsheim an einen Gastrobetreiber verpachten – ist die Befreiung dahin. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 27. März 2025 über einen Verein in Leonberg, dessen Grundsteuer sank, weil die Gemeinde die Grundsteuerreform über die Hebesätze ausgleicht. Andere Vereine hätten dagegen deutlich höhere Bescheide, teils um das Fünffache, erhalten. Der Grund seien falsche Messbescheide. Bis die Sache geklärt ist, müssen die Vereine die höheren Kosten vorstrecken. Der Bericht von Ulrike Otto erschien unter dem Titel „Leonberger Vereine von höheren Grundsteuerbeträgen überrascht“.
Stuttgarter Nachrichten: Grundsteuerbescheide irritieren Vereine vor Ort
, Ausgabe 264 März 2025