Subventionen für Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Die Subventionen durch den Bund steigen von 24,6 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 47,2 Milliarden im Jahr 2022. Davon entfallen 19,4 Milliarden Euro auf Finanzhilfen. Mit rund 3,3 Milliarden Euro schlagen Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen zu Buche. 42 Finanzhilfen wurden neu eingeführt. Der größte Teil der Subventionen entfällt auf die gewerbliche Wirtschaft. Durch Steuerbegünstigungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2022 Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 1,92 Milliarden Euro. Mit weiteren 445 Millionen Euro Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung aufgrund des ermäßigten Steuersatzes für Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Einrichtungen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrem 28. Subventionsbericht (Drucksache 19/32170) vom 25. August 2021 über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932170.pdf

https://www.bundestag.de/presse/hib/856354-856354

, Ausgabe 226 September 2021, Recht & Politik