Süddeutsche Zeitung: Garaus für Adressenhandel

Die Datenschutzgrundverordnung hatte es schon regeln sollen, doch es wird immer noch mit Adressen gehandelt. Auch manche Spendenwerbung profitiert davon. Jetzt wolle die Datenschutzkonferenz den mit Adressen handelnden Unternehmen zur Auflage machen, dass sie sogenannte informierte Einwilligung der betroffenen Verbraucher vorlegen können müssen, berichtete Nils Wischmeyer in der Süddeutschen Zeitung. Sie könnten sich dann nicht mehr auf ein berechtigtes Interesse berufen, um die Datenschutzvorschriften zu umgehen. Allerdings blockiere Nordrhein-Westfalen die Entscheidung, hier sind mit Bertelsmann und der Deutschen Post zwei Riesen des Adresshandels angesiedelt. „Bis sich die Datenschützer endgültig entschieden haben, dürfte es noch Monate dauern. Dass sich an der Praxis etwas ändern wird, gilt aber als ausgemacht.“ Der Artikel mit dem Titel „Handel mit Adressen könnte vor dem Aus stehen“ ist am 4. Mai 2022 erschienen.

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, Ausgabe 233 Mai 2022