SZ – ZEIT: Kommentare zur Extremismuserklärung

Heribert Prantl erinnert sich beim Thema “Extremismuserklärung” an den Radikalenerlass aus dem Jahr 1972. “Die Klausel hat, darüber sind sich heute auch die einig, die sie damals für notwendig gehalten haben, mehr geschadet als genützt: Die Praxis trug dazu bei, dass eine ganze Generation auf Distanz zum Staat ging”, kommentiert er in der Süddeutschen Zeitung vom 07.02.2011 und setzt hinzu: “Der Staatsrechtler Ulrich Battis nennt in einem Gutachten die neue Klausel kontraproduktiv: Sie laufe ‘dem Ziel der Demokratiestärkung zuwider’.” – In der ZEIT veröffentlicht Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) am 13.02.2011 ebenfalls einen Kommentar zur Extremismusklausel: “Unsere Demokratie bedarf – gerade auch in der Auseinandersetzung mit dem Extremismus – des alltäglichen Engagements der demokratischen Bürger. Deshalb ist es geradezu absurd, wenn jetzt das Bundesfamilienministerium den Leitgedanken der bisherigen Programme – Vertrauen in das demokratische Engagement der Bürger – ins Gegenteil verkehrt, den Initiativen grundsätzlich Misstrauen entgegenbringt und sie allesamt unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit stellt.”

, Ausgabe 109 Februar 2011