Beiträge mit den Schlagworten :

Recht und Gesetz

Sachverständige fordern Nachbesserungen beim Stiftungsrecht

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist bei der öffentlichen Anhörung am 5. Mai 2021 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen kritisiert worden. Er sei stellenweise zu sehr von der Sichtweise der Aufsichtsbehörden geprägt und lasse dem individuellen Stifterwillen zu wenig Raum, bemängelte der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Auch fehle ein Klagerecht von Organen zum Schutz der Stiftung. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft forderte, dass in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen auch die Gewinne aus Vermögensumschichtungen für die Zweckerfüllung verwendet werden dürfen. Dies sei bisher oft unklar geregelt gewesen. Die Klarstellung im Gesetzentwurf sei aber eine Klarstellung zuungunsten der Stiftungen. Die Stiftung Aktive Bürgerschaft sprach sich dafür aus, die Zulegung von Stiftungen bürokratieärmer und eigenverantwortlicher zu regeln. Dafür solle auf das Vorliegen wesentlicher Änderungen der Umstände verzichtet werden. Die Aufsichtsbehörden sollten die Entscheidung von Stiftungsgremien für eine Fusion grundsätzlich genehmigen und nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern dürfen. Rainer Hüttemann von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bedauerte, dass der vorliegende Gesetzentwurf manche Erwartung an ein modernes und zukunftsgerichtetes Stiftungsrecht nicht erfüllen könne. Leider würden auch wichtige Themen wie die Verzahnung von Stiftungs- und Vereinsrecht ausgeklammert. Immerhin, so Hüttemann, werde der föderale Stiftungsprovinzialismus beendet.

Das neue Stiftungsrecht soll das Nebeneinander der uneinheitlichen Regelungen von Bundesrecht und Landesrecht beenden und zu mehr Rechtssicherheit führen (bürgerAktiv berichtete).

www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/…
www.bundestag.de/…

„Frankfurter Rundschau“: Andreas Scheuer will Fesseln für Zivilgesellschaft

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Bundesrat hat am Freitag, den 14.02.2020 dem von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz zugestimmt. Es sieht vor, dass der Bundestag Verkehrsprojekte per Gesetz genehmigen kann, um diese zu beschleunigen. 

Olaf Bandt, der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), schreibt, dass Scheuer dadurch die Möglichkeiten von Umweltverbänden, vor Verwaltungsgerichten zu klagen, aushebeln will und kritisiert das Gesetz in der Frankfurter Rundschau scharf:

„Dieser dreiste Vorstoß erweist sich bei genauerem Hinsehen als inhaltlich gänzlich unsinnig: Das Gesetz hebelt Fachwissen, Expertise und Sachverstand einfach aus und schneidet den Rechtsweg ab. Statt wie bisher die Fachbehörden soll zukünftig der Bundestag über das ob und wie von Einzelprojekten entscheiden. Statt von neutraler Stelle werden Entscheidungen künftig … entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag getroffen.“ Scheuer wolle mit dem Gesetz Kritik im Keim ersticken und der Zivilgesellschaft Fesseln anlegen.

www.bmvi.de/…
www.fr.de/…

 

Bundestag beschließt Einrichtung von Engagementstiftung

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar 2020 den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (Drucksache 19/14336) über die „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beschlossen. Zuvor war der Entwurf nach Kritik aus der Zivilgesellschaft durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geändert worden (Drucksache 19/16916).

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle Serviceangebote und Informationen rund um das Thema Ehrenamt bereitstellen. Ein Schwerpunkt der Arbeit soll die Unterstützung des Engagements in strukturschwachen und ländlichen Räumen sein. Außerdem soll sie die Digitalisierung in Vereinen und Stiftungen fördern. Sitz der Stiftung wird Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Ausgestattet werden soll die Stiftung mit 75 Personalstellen und einem jährlichen Etat von 30 Millionen Euro aus den Haushalten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Die in der Anhörung vor dem Familienausschuss am 9. Dezember 2019 vorgetragene Kritik aus der Zivilgesellschaft (bürgerAktiv berichtete November-Dezember 2019) wurde in dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf teilweise aufgriffen. So ist die Vermeidung von Doppelstrukturen ausdrücklich im Gesetzestext verankert, ebenso die Möglichkeit, dass die Stiftung auch Engagementstrukturen vor Ort finanziell fördern kann. Dafür wurden Stellen von 100 auf 75 reduziert. Dies hatte auch die Stiftung Aktive Bürgerschaft in ihrer Stellungnahme gefordert.

Gegen die Gründung der Stiftung stimmten die Bundestagsfraktionen von FDP und AfD. Die Liberalen kritisierten die fehlenden Mitentscheidungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft, die AfD sieht die vorhandenen Strukturen als ausreichend an. Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Sie begrüßten einerseits die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch den Bund, kritisierten aber die staatliche Dominanz in den Organen der Stiftung und plädierten für eine stärker als Förderstiftung ausgerichtete Struktur.

bundestag.de/…

Bundestag lehnt Ehrenamts-Check ab

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/16654), einen Engagement- und Ehrenamts-Check zu entwickeln und einzuführen, hat der Bundestag am 30. Januar 2020 abgelehnt. Die Freien Demokraten wollten erreichen, dass die Auswirkungen von Gesetzen auf ehrenamtliches Engagement frühzeitig abgeschätzt werden können und die Interessen von ehrenamtlich Engagierten stärker berücksichtigt werden. In der namentlichen Abstimmung votierten 78 Parlamentarier dafür und 431 dagegen.

www.bundestag.de/…

 

Weitere Organisationen verlieren Gemeinnützigkeit

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Im November 2019 hat das Finanzamt Berlin der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die Begründung sei, dass die Landesvereinigung Bayern der Organisation im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt werde, teilte der VVN-BdA am 22. November 2019 mit. Der volle Beweis des Gegenteils sei nicht erbracht worden. „Das bedeutet, dass die Bewertung durch eine nachgeordnete bayrische Landesbehörde, die laut bayrischem Gerichtshof keine Tatsachenbehauptung darstellt, demnach über das Schicksal einer bundesweit arbeitenden zivilgesellschaftlichen Organisation entscheiden dürfen soll“, kritisiert der VVN-BdA. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ kritisierte, dass nicht die Ämter die Verfassungswidrigkeit beweisen müssten, sondern die Organisation ihre Verfassungstreue. Das sei „praktisch unmöglich und eine Umkehr des Rechtsstaatsprinzips.“ Der Verein hat Widerspruch eingelegt. Unter anderen die Jüdische Gemeinde zu Berlin sowie Politiker von SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Entscheidung des Finanzamts.
Kurz zuvor wurde bekannt, dass im Oktober 2019 dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ) vom dortigen Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist. – Siehe auch Rubrik Politik.

vvn-bda.de/…
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/…
www.spiegel.de/…
www.demoz-lb.de/…

NRW: Auskunft künftig preiswerter

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die Behörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen nicht nur ihren eigenen Aufwand zugrunde legen, wenn sie Gebühren für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen. Sondern sie müssen auch die Interessen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Fragenden in Betracht ziehen und abwägen. So hat nach Angaben des gemeinnützigen Journalistenbüros Correctiv am 28. Oktober 2019 das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geurteilt, auf der Basis vorausgegangener höchstrichterlicher Entscheidungen. Im konkreten Fall hatten das Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Münster jeweils 500 Euro für eine Anfrage von Correctiv zur Aufsicht über gepanschte Krebsmedikamente einer Bottroper Apotheke verlangt.

correctiv.org/…

 

Schweiz: Keine Meldepflicht für Förderstiftungen

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Der Schweizer Bundesrat hat sich dagegen entschieden, den Geltungsbereich der Meldepflicht von gemeinnützigen Förderstiftungen in der Schweiz auf den internationalen Informationsaustausch AIA zur Steuertransparenz auszuweiten. Das meldete der Dachverband SwissFoundations am 20. November 2019, der mit dem Argument übermäßiger Bürokratiebelastung gegen die Pläne protestiert hatte (bürgerAktiv berichtete).

www.swissfoundations.ch/…

AfD-nahe Stiftung darf nicht Gustav-Stresemann-Stiftung heißen

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die der AfD als parteinahe Stiftung nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung darf sich nicht wie geplant in „Gustav-Stresemann-Stiftung“ (bürgeraktiv berichtete) umbenennen, und die Gustav-Stresemann-Stiftung e.V., die bis 2018 Kandidatin für die parteinahe Stiftung der AfD war, muss ihren Namen ändern. Das Berliner Landgericht hat mit seiner Entscheidung (Az.: 52 O 164/18) den Enkeln des Politikers und Staatsmanns der Weimarer Republik recht gegeben. Das Gericht sah in der Nutzung des Namens für politische Zwecke einen Verstoß gegen das Namensrecht, schrieb der Tagesspiegel am 1. Oktober 2019.

www.tagesspiegel.de/…

Bundesrat: Für höhere Pauschalen, gegen Neuregelung der Umsatzsteuer

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Die Übungsleiterpauschale soll von monatlich 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro angehoben werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden möglich ist, soll von 200 auf 300 Euro steigen, die Freigrenze für Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 35.000 auf 45.000 Euro im Jahr. Dies schlägt der Bundesrat der Bundesregierung in seiner Stellungnahme vom 20. September 2019 zum Gesetzentwurf „zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vor (Drucksache 356/19 Beschluss).

Außerdem soll die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze) den Status der Gemeinnützigkeit erhalten. Der bisher im Gemeinnützigkeitsrecht geltende Grundsatz der Unmittelbarkeit soll erweitert werden. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung stellt dann auch die satzungsgemäße Verwirklichung eines steuerbegünstigten Zwecks durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft einen Fall der unmittelbaren Zweckverwirklichung dar. Ebenso soll es möglich sein, dass gemeinnützige Organisationen ihre steuerbegünstigten Zwecke auch dann unmittelbar im Sinne der Abgabenordnung erfüllen, wenn sie ausschließlich Anteile an anderen steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften halten und verwalten.

Ferner fordern die Länder die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Verschlechterungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für Weiterbildungsangebote im sozialen Bereich zu überprüfen. Am 31. Juli 2019 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge alle Weiterbildungsangebote besteuert werden sollen, die nicht beruflich verwertbar sind, berichtete unter anderen die Zeitung Augsburger Allgemeine am 5. September 2019.

Der Bundesrat erinnert außerdem daran, dass derzeit weitere Reformideen der Länder aus dem Bereich des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts geprüft werden. Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, auf die Stellungnahme der Länder zu antworten, dann entscheidet der Bundestag. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

www.bundesrat.de/DE/plenum/…
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/…
www.augsburger-allgemeine.de/…

Mecklenburg-Vorpommern: Wohlfahrtsverbände müssen transparenter sein

150 150 Stiftung Aktive Bürgerschaft

Wohlfahrtsverbände, die im Jahr mehr als 25.000 Euro an Zuschüssen vom Land erhalten, sollen künftig in einer Transparenz-Datenbank offenlegen müssen, woher sie ihre Mittel bekommen, wofür sie sie verwenden und welche Ziele sie erreichen wollen, sowie über ihre Unternehmensstruktur, Personalstruktur, Gründer und Ähnliches berichten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) hat das Kabinett Ende August 2019 verabschiedet. Der Landesrechnungshof hatte den Umgang mit Fördermitteln unter anderem bei der Arbeiterwohlfahrt kritisiert. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland e.V. forderte, das Gesetz nicht nur auf Wohlfahrtsorganisationen, sondern auf den ganzen gemeinnützigen Sektor anzuwenden.

www.ndr.de/…
www.transparency.de/…