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Recht und Gesetz

Bundestag: Debatte über CSR Berichtspflicht

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Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die Bundesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zur Berichtspflicht der Unternehmen über die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung (Corporate social responsibility – CSR; bürgerAktiv berichtete) nachzubessern. In dem Antrag, den die Fraktion im Bundestag einbrachte (Drucksache 18/10030), heißt es unter anderem, dass der Geltungsbereich des Gesetzes ausgedehnt werden soll und dass die Unternehmen ihre nichtfinanziellen Informationen anhand von standardisierten Rahmenwerken erstellen sollen. Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich außerdem für eine inhaltliche Prüfung der CSR-Informationen durch externe Fachkräfte aus und streben ein vergleichbares Prüfniveau wie bei den finanziellen Unternehmensinformationen an. Der Gesetzesentwurf wurde am 24. Oktober 2016 im Bundestag debattiert und zusammen mit dem Antrag der Grünen an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Thüringen: Gesetz für Bürgerbegehren reformiert

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Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Einfluss in ihren Kommunen. So kann bei Bürgerentscheiden auch über alternative Vorschläge abgestimmt werden, die die Bürger selbst einbringen dürfen, wenn sie den Entscheid initiiert haben. In dem Fall, dass ein Gemeinderat einen Bürgerentscheid im Nachhinein antastet, reicht ein halbiertes Quorum für eine neue Abstimmung. Zudem erhalten Initiativen Rederecht in Gemeinderatssitzungen, können sich beraten und Kosten erstatten lassen. Die entsprechende Gesetzesreform ist am 30. September 2016 im Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen (Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen worden.

Initiative Tierwohl: Tierschutzbund steigt aus

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Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist aus der Tierschutzinitiative ausgestiegen, in deren Beraterausschuss er mitgearbeitet hatte. Das gab der Tierschutzbund am 16. September 2016 bekannt. Die Standards der Initiative seien zu niedrig, gab er als Begründung an. Schon “eine Handvoll Stroh in Schweineställen oder die Einhaltung des gesetzlichen Standards von drei Prozent Licht in den Ställen, sind aber offensichtlich bereits unüberwindbare Hürden”, so der Tierschutzbund. Die Verhandlungen hätten keine ausreichende Änderungsbereitschaft der Branchenteilnehmer gezeigt. In der Initiative Tierwohl zahlen seit gut zwei Jahren große Einzelhandelsketten der Lebensmittelbranche 4 Cent pro verkauften Kilo Fleisch in einen Fonds ein, aus dem Bauern Geld für bessere Tierhaltung erhalten können sollen. Allerdings übersteigt die Nachfrage der Landwirte bislang die Mittel des Fonds. (bürgerAktiv berichtete).
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will Anfang 2017 ein staatliches Tierwohl-Label vorstellen.

Bundesregierung: Gesetz zur CSR-Berichterstattung auf den Weg gebracht

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Neue Berichtspflichten über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung (Corporate Social Responsibility, CSR) kommen auf eine Reihe von großen Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu. Die Bundesregierung hat am 21. September 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das den Entwurf vorgelegt hat, will die entsprechende EU-Vorgabe in nationales Recht umsetzen (bürgerAktiv berichtete). Im Oktober 2016 soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden, im November 2016 steht das Gesetz auf der Agenda des Bundesrates. Der Regierungsentwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, der Referentenentwurf und die Stellungnahmen stehen online auf der Homepage des BMJV.

BMF: Verfassungsrecht und Gemeinnützigkeit

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Ob und inwieweit gemeinnütziges Engagement auch politisch sein darf, bedarf nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einer Einzelfallprüfung der zuständigen Finanzämter. Das ist in der Antwort der Bundesregierung vom 7. September 2016 (Drucksache 18/9573) auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zu lesen. Aus dem Verfassungsrecht sei weder ein Verbot noch ein Gebot abzuleiten, Tätigkeiten im politischen Bereich als gemeinnützig zu definieren, so die Regierung. Sie betrachte das Ehrenamt einerseits und die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes in und durch Parteien andererseits weiterhin getrennt voneinander. Die Fragesteller hatten vor dem Hintergrund der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac (bürgerAktiv berichtete) wissen wollen, wie die Bundesregierung zu aktuellen Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts steht.
Außerdem fragten sie, wie die Bundesregierung zu mehr Transparenz im gemeinnützigen Bereich steht. Hierzu schreibt das BMF, dass die Bundesregierung die derzeitige Rechtslage für ausreichend halte, um dem Anspruch auf Transparenz gerecht zu werden. Der Veröffentlichung bestimmter Kennzahlen von gemeinnützigen Organisationen, damit Spender die Verwendung ihrer Spende nachvollziehen könnten, und der Offenlegung der Gründe für eine Anerkennung oder Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus stünden zudem gesetzliche Schranken entgegen. Steuergeheimnis und Grundgesetz verhinderten die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe solcher individualisierten oder individualisierbaren Daten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Gericht: Arbeitnehmerüberlassung kann Ansprüche begründen

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Aus einer Arbeitnehmerüberlassung in einer Projektzusammenarbeit kann ein Anspruch auf Festanstellung beim Kooperationspartner resultieren. So sah das Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen ein Leiharbeitsverhältnis vorliegen im Fall einer Vereinsmitarbeiterin, die sich in einer öffentlichen Schule um die Sprachförderung kümmerte. Da im Kooperationsvertrag zwischen Verein und Schulträger geregelt war, dass die Mitarbeiterin des Vereins in die schulorganisatorischen Abläufe eingebunden war und im Rahmen der festgelegten Maßnahme und im Sinne des Hausrechts Einzelanweisungen der Schulleitung entgegennahm, sah das LAG darin die Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechtes. Da der Verein keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besaß, konnte die Vereinsmitarbeiterin nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erfolgreich auf Festanstellung bei der Schule klagen.
Über den Fall (LAG Bremen, Urteil vom 12.07.2016, Az. 1 Sa 70/15) berichtete der Newsletter Nonprofitrecht aktuell.

Dax-Konzerne: Zu wenig Jobs für Flüchtlinge – Reaktionen

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Die ernüchternden Zahlen über die Einstellung von Migranten bei Deutschlands großen Konzernen (bürgerAktiv berichtete) hat eine Debatte über die Realität der Arbeitsmarktorganisation nach sich gezogen. Nach Medienberichten hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Konzernchefs für den 14. September 2016 ins Kanzleramt geladen, um zu erörtern, wie mehr Lehrstellen und Jobs für die Flüchtlinge zu schaffen seien. Die Zeitung Welt am Sonntag veröffentlichte eine Umfrage, derzufolge 100 Unternehmen der Initiative “Wir zusammen” bislang 449 Flüchtlinge fest angestellt und 1.800 von 3.200 zur Verfügung gestellten Praktikumsplätze vergeben haben. Außerdem seien 534 von 700 Ausbildungsplätzen belegt worden.
Als größtes Beschäftigungshindernis der Flüchtlinge gelten weiterhin mangelnde Deutschkenntnisse, fehlende Zeugnisse und die langwierigen Asylverfahren. Im Juli 2016 seien 322.000 Flüchtlinge arbeitslos gemeldet gewesen, berichtete am 22. August 2016 der Tagesspiegel. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will via Integrationsgesetz 100.000 Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge schaffen, die allerdings nur mit 80 Cent pro Stunde bezahlt werden (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM). Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat in einer Befragung lokaler Hilfs-Initiativen festgestellt, dass viele Flüchtlinge weniger an Qualifizierung interessiert seien, sondern möglichst schnell Geld verdienen wollen.

ZDF: Fernsehrat neu konstituiert – und Kritik

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Am 8. Juli 2016 ist der ZDF-Fernsehrat zum ersten Mal in neuer Konstellation zusammengetreten. Erstmalig sind Vertreter der Muslime, der Migranten, der Inklusiven Gesellschaft und sowie eine Vertreterin für den Bereich LSBTTIQ (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen) Mitglieder des Fernsehrats. Die Zahl der Ratsmitglieder ist von 77 auf 60 gesunken. Aus staatsnahen Bereichen wie der Regierung, dem Parlament oder Parteien dürfen nur noch 20 Personen kommen. Das ZDF hat mit dieser im Staatsvertrag festgelegten neuen Konstellation ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass die Politik ihren Einfluss auf das ZDF beschränken muss und eine größere gesellschaftliche Vielfalt abgebildet werden soll. Kritik kommt vom deutschen Bundesjugendring, der seine Zielgruppen nicht vertreten sieht. Laut Staatsvertrag gehört der Bereich Jugend zum Gesamtbereich “Senioren, Familie, Frauen und Jugend”, der dem Land Brandenburg zugeordnet ist und jetzt von der stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenrates des Landes Brandenburg vertreten wird.
Insgesamt entsenden laut Staatsvertrag nun 54 Organisationen ihre Vertreter, angefangen von den 16 Bundesländern und dem Bund bis hin zu den Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgebern, Sport-, Umweltverbänden und kommunalen Verbänden. Der Fernsehrat entwirft Programmrichtlinien, wacht über deren Einhaltung, prüft Programmbeschwerden der Zuschauer und genehmigt den Haushalt des ZDF. Außerdem berät er den Intendanten in Programmfragen und wählt ihn.

Bundestag: Helmut-Schmidt-Stiftung soll gegründet werden

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Für die Gründung einer Bundesstiftung zum Andenken an das Leben und Wirken des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt hat sich der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Er nahm am 6. Juli 2016 den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Bundestagsfraktion (Drucksache 18/8858) einstimmig an. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss des Bundes. Über vier der sechs Mitglieder des Kuratoriums der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung entscheiden der Bundespräsident, die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde, die Friedrich-Ebert-Stiftung sowie die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius. Die Helmut und Loki Schmidt-Stiftung entscheidet über zwei Mitglieder des Kuratoriums.

Bundesrat: Elektronische Zuwendungsbestätigung auf dem Weg

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Nachdem der Bundesrat am 17. Juni 2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt hat, kann auch die elektronische Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) bald in der Praxis zum Einsatz kommen, schreibt die Winheller Rechtsanwaltsgesellschaft in ihrem aktuellen Newsletter. Gemeinnützige Organisationen müssen dann die Zuwendungsbestätigung nicht mehr im Original ausstellen und der Spender sie nicht mehr seiner Steuererklärung beilegen. Sondern die Daten werden zwischen den beteiligten Finanzämtern über die Steuer-ID elektronisch ausgetauscht. Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.