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Recht und Gesetz

npoR: Rechtsvergleich

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Zur Debatte um die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen trägt die Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR, Heft 4/2016) einen Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Gemeinnützigkeitsrecht bei. Unter dem Titel “Grenzen der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen im deutschen und US-amerikanischen Recht” schreibt Christoph Rackow, Student an der Bucerius Law School in Hamburg, die deutsche Rechtsunsicherheit könne sich als Wachstumshemmnis für den gemeinnützigen Sektor erweisen, da viele öffentliche Betätigung – etwa Stellungnahmen zu Gesetzen – potenziell als politisch gelten könnten. Ein Indiz für die diesbezügliche Sorge der Organisationen sieht er ihrer zunehmenden Suche nach steuerlichem Rat. Für die USA stellt er fest: “Die Unsicherheit bei der Bestimmung einer Wesentlichkeitsschwelle, ab der politische Betätigung gemeinnützigkeitsschädlich ist, scheint indes kein systemimmanentes Problem des deutschen Rechts zu sein, wie der Rechtsvergleich zeigt.” Und, immer noch bezogen auf die USA: “Allerdings ist festzuhalten, dass diese Probleme nur zu Zeiten eines Wahlkampfes auftreten und somit beherrschbarer sind.”

Boehringer-Ingelheim-Stiftung: Kooperation darf geheim bleiben

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Die Verträge über die Spenden der gemeinnützigen Boehringer-Ingelheim-Stiftung an die Universität Mainz dürfen unter Verschluss bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 11. Mai 2016 entschieden. Die Stiftung hatte 2009 und 2013 einmal 100 Millionen und einmal 50 Millionen Euro an die Universität gespendet. Der Journalist Thomas Leif, Chefreporter des südwestdeutschen Rundfunks, hatte auf Einsicht in die Verträge geklagt. Grundsätzlich bestehe aus den Transparenzgesetzen des Landes heraus keine Pflicht zur Offenlegung, so das Gericht. Leif wurde aus medienrechtlichen Gründen trotzdem Recht gegeben, weil zuvor schon andere Journalisten Einsicht hatten nehmen dürfen. Die Kooperation ist in der Diskussion, weil die Stiftung Einfluss auf Berufungen nehmen kann. (bürgerAktiv berichtete)

Siemens, Voith: Lieferungen für Staudamm ausgesetzt

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Nach massiven Protesten von Umweltschützern in Honduras hat das Unternehmen Voith Hydro, ein Joint Venture des Siemens Konzerns und der Voith GmbH, seine Lieferung an das Staudammprojekt Agua Zarca bis auf weiteres ausgesetzt. Das Unternehmen begründete seine Entscheidung mit Verhaftungen nach dem Mord an zwei honduranischen Umweltaktivisten, der Medienberichten zufolge in Verbindung mit dem Betreiber DESA der Wasserkraftanlage Agua Zarca steht. Voith Hydro hatte Turbinen liefern wollen.

Deutscher Bundestag: Diskussion über Lobbyregister

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Zustimmung und Ablehnung haben in der Expertenanhörung am 11. Mai 2016 die Anträge der Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters gefunden. Die Linke hatte mit ihrem Antrag (Drucksache 18/3842; 28. Januar 2015) die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein öffentliches und kostenfrei zugängliches Register vorzulegen, das mehr Informationen enthält als die beim Deutschen Bundestag geführte Lobbyliste. Unter anderem wollen die Abgeordneten der Linken erreichen, dass die finanziellen Aufwendungen für die jeweilige Lobbyarbeit unter Angabe des Themas, der Auftraggeber und der Nutznießer offengelegt werden. Ähnliches fordern Bündnis 90/ Die Grünen in ihrem Antrag (Drucksache 18/3920 vom 4. Februar 2015) und wollen zudem, dass die Mitwirkung von Lobbyisten in parlamentarischen Vorlagen kenntlich gemacht wird.
Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des deutschen Bundestages kam Zustimmung zu diesen Vorschlägen von den Initiativen Lobbycontrol und Transpareny International sowie von der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung. Kritisch bis ablehnend äußerten sich der Direktor des schleswig-holsteinischen Landtages, Prof. Dr. Utz Schliesky, und der Rechtswissenschaftler von der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Helge Sodan. Beide führten verfassungsrechtliche Bedenken an.

Hessen: Gesetzentwurf für politische Betätigung

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Nach dem Willen der SPD-Fraktion im hessischen Landtag sollen sich gemeinnützige Organisationen für ihre Zwecke auch politisch engagieren können, ohne ihre steuerlichen Vorteile einzubüßen. Am 10. Mai 2016 brachte die Fraktion einen entsprechenden Antrag ein. Darin wird Hessens Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Abgabenordnung entsprechend geändert wird. Die “Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, ein Zusammenschluss aus rund 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, begrüßte den Antrag.

Exporte: Misereor fordert Menschenrechtsverpflichtung

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Das Hilfswerk der katholischen Kirche, Misereor e.V., kritisiert, dass die Bundesregierung Exportkreditgarantien für Auslandsgeschäfte gibt, ohne die Menschenrechtssituation im Ausland sorgfältig zu prüfen. Konkret bezieht sich Misereor auf die Beteiligung deutscher Unternehmen an zwei neuen Kohlekraftwerken in Südafrika, bei dem durch Umweltverschmutzung unter anderem Agrarland vernichtet sowie die Menschenrechte auf Wasser, Gesundheit und Nahrung gefährdet würden. Das Hilfswerk hat dazu im April 2016 eine Studie veröffentlicht. Misereor fordert gesetzliche Sorgfaltspflichten für Auslandsgeschäfte deutscher Unternehmen. Außerdem müsse die deutsche Außenwirtschaftsförderung reformiert werden.

Bundesbildungsministerium: Deutschlandstipendium evaluiert

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Das 2011 eingeführte Deutschlandstipendium ist noch weit von seinem avisierten Ziel entfernt, ist dem Bericht über die Evaluation zu entnehmen, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegt hat. Bis Ende 2014 haben demnach 288 vorwiegend staatliche Hochschulen am Deutschlandstipendium teilgenommen. Die Zahl der Stipendiaten stieg auf 22.503. Damit lag die Förderquote zuletzt bei 0,84 Prozent der Studierenden – mittelfristig sollen aber 8 Prozent erreicht werden. Die Deutschlandstipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert, und die Hochschulen müssen die privaten Mittel selbst einwerben. Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung habe ergeben, dass an allen Hochschulstandorten weitgehend unabhängig von regionalen Faktoren die Bedingungen gegeben sind, ausreichend private Mittel einwerben zu können, schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung des Parlaments (Drucksache 18/7890). Kritik kam vor zwei Jahren vom Bundesrechnungshof, der die hohen Verwaltungskosten bemängelte (bürgerAktiv berichtete).

China: Einschränkungen für ausländische NGOs

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Die Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) in China wird ab 2017 stark eingeschränkt. Der Nationale Volkskongress hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (bürgerAktiv berichtete) verabschiedet. Die ausländischen NGOs dürfen dann in China kein Personal mehr rekrutieren und kein Geld mehr einwerben. Außerdem kann ihnen die Polizei die Zulassung entziehen. Die Gründe dafür lassen viel Interpretationsspielraum, beispielsweise gehöre das Verbreiten von Gerüchten dazu, berichtete am 28. April 2016 die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Organisationen müssen jährlich der Regierung gegenüber ihre Finanzen offenlegen. Was offenbar fehlt, ist eine genaue Definition, was unter einer ausländischen NGO zu verstehen sei.

Bundesjustizministerium: Referentenentwurf zur CSR-Berichtspflicht

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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) liegt vor. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ihn am 11. März 2016 veröffentlicht. Danach müssen ab 2017 insbesondere große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ihre Aktivitäten in Umwelt- Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten. Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz will das BMJV die entsprechende EU-Vorgabe bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen (bürgerAktiv berichtete).

npoR: Halb so wild

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Wie wird sich das Kleinanlegerschutzgesetz auf die Tätigkeit von Organisationen im Dritten Sektor auswirken? Dieser Frage geht die Rechtsanwältin und Referentin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Erika Koglin, in einem Beitrag für die Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR Heft 2/2016) nach. Vermutlich werde sich in der Finanzierung von Projekten “nichts wesentlich verändern, weil die allermeisten Vorhaben unter die Ausnahmevorschriften des § 2c VermAnlG fallen dürften”, stellt sie nach Analyse der wichtigsten Regelungen fest. Titel des Beitrags: “Das Kleinanlegerschutzgesetz und seine Auswirkungen auf den sogenannten Dritten Sektor”.