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Recht und Gesetz

China: Gesetz für Spendenorganisationen

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Mit einem neuen Gesetz will die chinesische Regierung die Wohltätigkeit ihrer Bürger fördern. Dazu wurde nun ein Referentenentwurf vorgelegt, der definiert, was eine Wohltätigkeitsorganisation ist, wie man sie gründet, registriert und zu führen hat, und der die Organisationen verpflichtet, ihre Einnahmen und die Verwendung der Mittel offenzulegen. Das Gesetz lockert andererseits die bisherigen restriktiven Vorschriften für Wohltätigkeitsorganisationen vor allem, was das Sammeln von Spenden betrifft.

Wertschöpfungskette: Strategien für mehr Verantwortung

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Verantwortung für ökologisch und sozial korrekte Produktionsweisen der Zulieferer zu übernehmen, ist für manche Unternehmen einfacher als für andere. Eine marktbeherrschende Stellung erleichtert es beispielsweise, als Unternehmen selbst strenge Maßstäbe durchzusetzen. Wer an den Endverbraucher liefert, kann mit der Verantwortungsübernahme für die Zulieferer auf dem Absatzmarkt punkten. Andernorts stellen gesetzliche Regelungen hohe finanzielle Anforderungen an Unternehmen. Welche Strategien sich in welcher Konstellation am besten eignen, haben Forscher der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn und der britischen Universität Sussex untersucht. Ihr Gegenstand waren Unternehmen, die mit Konfliktmineralien zu tun haben. Sie identifizierten drei Strategien: Übernahme oder Erarbeiten von Regeln und Kodizes (Compliance), die Unterstützung der Lieferanten (Commitment; vor allem in der Automobil-, Elektronik-, und Maschinenbauindustrie verbreitet) sowie ein analytisches Vorgehen, bei dem die Unternehmen zugelieferte Stoffe chemisch auf Konfliktrohstoffe kontrollieren.

Frankreich: Große Supermärkte müssen künftig spenden statt wegwerfen

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Größere französische Supermärkte dürfen ihre unverkauften Lebensmittel künftig nicht mehr wegwerfen, sondern müssen sie spenden oder als Tierfutter verwenden oder kompostieren (bürgerAktiv berichtete). Das entsprechende Gesetz ist jetzt von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, endgültig verabschiedet worden.

Urteil: Haftung für Fahrlässigkeit darf ausgeschlossen werden

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Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat einem gemeinnützigen Verein Recht gegeben, der seine Organmitglieder nicht für grob fahrlässiges Verhalten haften lassen will. Das Amtsgericht hatte die Satzungsänderung zuvor zurückgewiesen und auf die Regelungen in den §§ 31a, 31b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verwiesen. Diese seien aber nur zwingend anzuwenden, so das OLG in seinem Beschluss vom 15. November 2015 (Az. 12 W 1845/15), wenn durch die Satzung eine Regelung geschaffen werde, welche die Organmitglieder schlechter stelle, als es das Gesetz vorsehe. Eine über das Gesetz hinausgehende Haftungsbegrenzung ist jedoch möglich und entspricht auch der Absicht des Gesetzgebers, Hindernisse für die Übernahme ehrenamtlicher Vorstandsämter abzubauen.

Kommentar: Gut gemeint, doch keine Lösung

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Mit seinem Urteil zur Haftungsbeschränkung ehrenamtlicher Vereinsvorstände unterstützt das Nürnberger Oberlandesgericht das Bestreben des Gesetzgebers, die ehrenamtlichen Leitungsfunktionen in Vereinen zu stärken. Das Urteil trägt sicher dazu bei, Ehrenamtlichen den Weg in die Verantwortung zu erleichtern. Doch wie weit wird es dem Problem gerecht, das Vereine damit haben, ehrenamtliche Führungspositionen zu besetzen? Nicht viel, befürchtet unser Kommentator Dr. Rudolf Speth, Privatdozent an der Freien Universität Berlin. Die Schwierigkeiten bei der Suche dem Führungsnachwuchs haben ganz andere Ursachen.

Baden-Württemberg: Bürgerbeauftragter geplant

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Die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg plant, einen Bürgerbeauftragten nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns, Thüringens oder Rheinland-Pfalz‘ einzusetzen. Er soll Ansprechpartner für die Bürger sein, wenn es Schwierigkeiten mit Behörden gibt. Ein entsprechendes Gesetz hat die Regierung im Dezember 2015 zur ersten Lesung in den Landtag eingebracht. Die Opposition kritisierte, das Amt sei überflüssig, weil es einen Petitionsausschuss gebe und sich die Bürger an ihre Abgeordneten wenden könnten.

Behinderte Arbeitnehmer: Mehr Arbeitsplätze, aber nicht genug

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Mehr als 1,15 Millionen Menschen mit Behinderung sind nach Angaben der Aktion Mensch in Deutschland erwerbstätig. Das seien mehr als je zuvor, hieß es in der Pressemitteilung der Aktion Mensch am 1. Dezember 2015. Allerdings ist auch der Anteil jener Arbeitgeber gestiegen, die lieber die gesetzliche Ausgleichsabgabe zahlen als einen Menschen mit Behinderung einzustellen, und zwar von 32 Prozent im vergangenen Jahr auf jetzt 36 Prozent. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) forderte, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen.

BMFSFJ: Zusätzlicher Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlingshilfe

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Seit dem 24. November 2015 können jährlich zusätzliche 10.000 Bundesfreiwilligendienstleistende in der Flüchtlingshilfe aktiv werden. Auch Flüchtlinge selbst können sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen um eine solche Stelle bewerben. Möglich gemacht hat dies die Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (bürgerAktiv berichtete). Das Programm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ läuft bis zum 31. Dezember 2018 und kostet 50 Millionen Euro.

Österreich: Gemeinnützigkeitsrecht reformiert

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Die österreichische Regierung hat ein Gesetz vorgelegt, das das Gemeinnützigkeitsrecht des Landes reformiert. Es soll die Gründung neuer Stiftungen erleichtern und es erlaubt, dass gemeinnützige Organisationen an andere gemeinnützige Organisationen spenden, sofern diese groß genug sind. Außerdem sollen Spenden an Kultureinrichtungen sowie an Forschungsförderungseinrichtungen abzugsfähig werden. Wenn die Reform den Bundesrat passiert, kann das Gesetz 2016 in Kraft treten. Vertreter von wissenschaftlichen Einrichtungen in Österreich erhoffen sich größere Zuwendungen aus privaten Vermögen durch die neue Rechtslage.

Evonik: Konzernchef fordert Bleiberecht

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Abgelehnte Asylsuchende sollten nicht abgeschoben werden, ohne zuvor zu prüfen, ob sie den deutschen Arbeitsmarkt bereichern könnten. Das forderte der Vorstandsvorsitzende des Chemiekonzerns Evonik Industries AG, Klaus Engel, in der Zeitung „Bild am Sonntag“. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bekundete Interesse an den Flüchtlingen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte mehr Sprachkurse.