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Recht und Gesetz

Tierschutz: Ungelöste Geldprobleme

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Die Tierwohl-Initiative, die Bauern für umwelt- und tierfreundliche Tierhaltung bezuschusst, leidet noch immer unter Geldmangel aufgrund zu großer Nachfrage. Medienberichten zufolge reicht das vorhandene Geld nur für die Hälfte der Bauern, die die Mittel der Initiative beantragen. Laut der Tierwohl-Initiative, die am 14. September 2015 zu den Berichten eine Stellungnahme abgab, sind das in diesem Jahr rund 85 Millionen Euro. Das Geld kommt von den Lebensmittelhändlern, die pro verkauftem Kilo Fleisch 4 Cent in einen Fonds einzahlen, aus dem Bauern bezuschusst werden, die ihren Tieren bessere Standards bieten als gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt verhandelt man offenbar, ob der Fonds aufgestockt wird, damit mehr oder sogar alle interessierten Landwirte an der Initiative teilnehmen können. Andernfalls gehen jene Bauern, die noch auf der Warteliste stehen, wohl leer aus. (bürgerAktiv berichtete)

Bayern: SPD legt Entwurf für Ehrenamtsgesetz vor

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Bayern soll, wenn es nach der oppositionellen SPD-Fraktion geht, auch eine Ehrenamtsstiftung bekommen. Die Fraktion legte einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Freistaat vor. Neben der Stiftung ist darin die bessere Finanzierung bestehender Strukturen wie Koordinationszentren vorgesehen. Außerdem soll ein Landesbeirat eingerichtet und ein hauptamtlicher Landesbeauftragter für Bürgerschaftliches Engagement eingesetzt werden.

Israel: Gesetz gegen zivilgesellschaftliche Organisationen

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Auch in Israel gibt es offenbar Pläne für ein Gesetz, mit dem die Aktivitäten von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingeschränkt werden könnten, wenn sie mit Geldern aus dem Ausland arbeiten. Wie das internationale zivilgesellschaftliche Netzwerk Civicus im September 2015 berichtete, haben Abgeordnete der nationalreligiösen Partei HaBajit haJehudi einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Brasilien: Parteispenden aus Unternehmen verboten

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Der oberste Gerichtshof Brasiliens hat den Unternehmen verboten, an Parteien zu spenden. Es sei verfassungswidrig, wenn Unternehmen Wahlkämpfe finanzierten, so die Begründung. 2014 kamen 80 Prozent der Wahlkampfspenden aus Unternehmen. Hintergrund des Urteils ist ein Korruptionsskandal, in dem dem Ölkonzern Petrobas Schmiergeldzahlungen vorgeworfen werden.

Stiftung&Sponsoring: Anlegerschutz und Stiftungen

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Um Anleger zu schützen, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren finanzrechtliche Regelungen eingeführt, die auch Stiftungen betreffen können, wenn sie Vermögen verwalten. Darüber informiert der Beitrag „Erlaubnispflichtige Aktivitäten“ der Rechtsanwältin Barbara Meyn in Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 4 / 2015). „Stiftungen, die andere Stiftungen oder sonstige Nonprofit-Organisationen im Hinblick auf Vermögenverwaltungsangelegenheiten ‚mitverwalten‘, können Kreditwesengesetz-relevante und damit erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausüben“, schreibt sie.

StiftungsWelt: Haftung bei Verlusten

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In diesem Jahr gab es zwei Gerichtsurteile, in denen es um die Haftung für Verluste in der Verwaltung von Stiftungsvermögen ging. Welche Bedeutung sie für Stiftungsvorstände haben, erläutert der Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Stephan Schauhoff im Interview mit der StiftungsWelt (02-2015), der Verbandszeitschrift des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (BDS), in dessen Vorstand er Mitglied ist. Befragt hat ihn Dr. Hedda Hoffmann-Steudner, der Titel lautet „Wer haftet bei Vermögensverlust?“.

Bayern: SPD fordert neues Ehrenamtsgesetz

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Mehr und bessere Koordinierungszentren und ein Landesbeirat sind Forderungen aus dem Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements, das die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag vorgelegt hat. Außerdem fordert die SPD einen Ehrenamtsbeauftragten mit eigener Geschäftsstelle. Die Ausgaben, die sich aus diesem Gesetz ergäben, lägen bei 25 Millionen Euro pro Jahr für das Land und fünf Millionen Euro für die Kommunen. Die SPD will den Entwurf nach der Sommerpause in den Landtag einbringen.

Frankreich: Supermärkte müssen doch nicht spenden

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Das Gesetz, dass Supermärkte unverkaufte Lebensmittel nicht mehr wegwerfen dürfen (bürgerAktiv berichtete) ist vom Verfassungsrat, dem französischen Verfassungsgericht, für ungültig erklärt worden. Der Grund: Verfahrensfehler. Die Umweltministerin Ségoène Royale will nun eine Vereinbarung gleichen Inhalts mit den Handelsketten abschließen.

BMFSFJ: Überarbeitung der Nationalen Engagementstrategie

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Die Bundesregierung will ihre Nationale Engagementstrategie überarbeiten, die im Jahr 2010 beschlossen worden war (bürgerAktiv berichtete im Mai 2011, im April 2011, im Januar 2011 und im Oktober 2010). Dazu hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) Vertreter aus Organisationen und Verbänden des Engagementsektors eingeladen. Die Kick-Off-Veranstaltung fand am 11. Juni 2015 in Berlin statt. Wie eine Sprecherin des Ministeriums am 8. Juli 2015 gegenüber bürgerAktiv erklärte, solle der Dialog bis Anfang 2016 fortgesetzt werden. Sechs Punkte hat das BMFSFJ nach bürgerAktiv vorliegenden Informationen als Ergebnis aus der Veranstaltung festgehalten: Es sollen Engagementstrukturen finanziert werden, ohne dass dafür die Förderung von Modellansätzen aufgegeben wird; die geplante Deutsche Engagementstiftung soll als Brücke zur Zivilgesellschaft fungieren und es sollen niedrigschwellige Förderformate vor allem für Migrantenselbstorganisationen eingeführt werden. Abstimmungen innerhalb des BMFSFJ und zwischen den anderen Ministerien sollen verbessert werden, Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe stattfinden, und das Ministerium will sich selbst mit der Veröffentlichungen empirischer Studien (z. B. Bevölkerungsbefragung) als Engagementministerium deutlicher positionieren. Die Liste der Teilnehmer der Kick-Off-Veranstaltung ist auf dem Internetportal der Aktiven Bürgerschaft einsehbar.

CDU-Kommission: Abschlussbericht zum Thema Engagement

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Die CDU will Engagementpolitik als Politikfeld und Querschnittsaufgabe etablieren und bürgerschaftliches Engagements in seiner ganzen Vielfalt fördern. Übergeordnete Aufgaben der Engagementpolitik wie die Anerkennung, die fachübergreifende Fortbildung und die Vernetzung der engagierten Bürger sollen auf Länderebene in den Staatskanzleien verankert werden. Landesstiftungen sollen die Engagementförderung organisieren. Außerdem will sich die CDU unter anderem dafür einsetzen, das Gemeinnützigkeitsrecht und speziell das Stiftungsrecht moderner und flexibler zu gestalten und die Transparenz zu stärken. Diese Vorschläge macht die Kommission „Zusammenhalt stärken – Zukunft der Bürgergesellschaft gestalten“ in ihrem am 3. Juli 2015 verabschiedeten Abschlussbericht. Die Kommission war 2014 vom CDU-Bundesvorstand eingesetzt worden, um die Parteiarbeit im Politikfeld Gesellschaftlicher Zusammenhalt inhaltlich und programmatisch weiterzuentwickeln.