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Recht und Gesetz

Rechtliche Information: Unternehmensspenden ins Ausland

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Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 27.1.2009 können Unternehmen auch Spenden an ausländische gemeinnützige Organisationen in Deutschland steuerlich absetzen. Dafür sind allerdings strenge Voraussetzungen zu beachten, z.B. müssen die Organisationen das Ansehen Deutschlands im Ausland fördern. Rechtsanwalt Stefan Winheller fasst den aktuellen Rechtsstand in der Unternehmeredition von “Steuern und Recht 2009” zusammen. Im Oktober 2008 löste die Frage der Auslandsspenden nach einer Anhörung zum Jahressteuergesetz 2009 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine heftige Diskussion unter Zivilgesellschafts-Experten aus (Aktive Bürgerschaft aktuell, Ausgabe 83 10/2008).

Bundesfinanzministerium: Stiftungsboom dank “Hilfen für Helfer”

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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) betrachtet die jüngste Gesetzesinitiative als wirkungsvoll: Seit Inkrafttreten des unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Jahr 2007 verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (“Hilfen für Helfer”) sei die Zahl der Stiftungsgründungen in Deutschland um 21% gestiegen, kommentierte das BMF die aktuelle Veröffentlichung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zur Entwicklung des Stiftungswesens vom 11.2.2009. Im Auftrag des BMF untersucht zur Zeit das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) unter Leitung von Jana Sommerfeld die Auswirkungen von “Hilfen für Helfer”. Die Studie “Evaluierung von Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Empirische Untersuchung der Entwicklungen im Regelungsbereich, insbesondere zum Spendenaufkommen” wird am 15.5.2009 an das BMF übergeben.

Bundesjustizministerium: Haftung von Vereinsvorständen begrenzen

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützt die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für unentgeltlich tätige Vereinsvorstände. Zypries schlug vor, diese Haftungsbegrenzung auch auf die Vorstände von Stiftungen anzuwenden sowie sie auf diejenigen Vorstandsmitglieder auszuweiten, die als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine geringe steuerfreie Vergütung erhalten. Im Gespräch ist eine Höhe von nicht mehr als 500 Euro pro Jahr. Der am 12.2.2009 in erster Lesung im Bundestag vorgestellte Gesetzentwurf des Bundesrates wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Justizministerien der Länder: Bußgelder für Gemeinnützige

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Gemeinnützige Organisationen erhalten Geld, wenn Strafverfahren – gegen Auflage (nach der Strafprozessordnung) oder im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (nach Strafgesetzbuch) – eingestellt werden. Welche Organisationen bedacht werden, entscheiden die zuständigen Richter und Staatsanwälte nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Praxis ist jüngst durch den Vorwurf der Begünstigung befreundeter Einrichtungen und mangelnde Transparenz in die Kritik geraten. Eine Nachfrage der Redaktion bei den Justizministerien der bevölkerungsstärksten Bundesländer und Berlin ergab, dass bundesweit im Jahr 2007 mehr als 93 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen oder an die Staatskasse geflossen ist.

Finanzministerium: Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit

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In einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.11.2008 hat das Bundesministerium der Finanzen die Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 näher geregelt. Konkretisiert wird insbesondere, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen steuerlich begünstigt werden.

Sozialministerium: Unfallsversicherungsschutz für Ehrenamtliche erweitert

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Der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte wird durch das reformierte Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) erweitert und gilt nun unter bestimmten Voraussetzungen auch für “beauftragte Ehrenamtsträger” in gemeinnützigen Organisationen.

Anhörung Wirtschaftsausschuss: Modernisierung des Vergaberechts

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Soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen an die Einhaltung bestimmter sozialer und ökologischer Kriterien gebunden sein? Am 13.10.2008 fand die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur geplanten Modernisierung des Vergaberechts statt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, die “insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben” (wir berichteten in Ausgabe 77). Neben dem “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts” standen Anträge der Fraktionen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Tagesordnung.

Anhörung Finanzausschuss: Jahressteuergesetz 2009

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Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 sieht auch eine Änderung der Abgabenordnung (AO) vor. Hierdurch sollen u.a. extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen werden, die Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine sollen präzisiert und steuerrechtliche Haftungen im Vereinsrecht geregelt werden. In der öffentlichen Anhörung zum Jahressteuergesetz im Finanzausschuss am 08.10.2008 stieß vor allem die beabsichtigte Änderungen zu § 51 Abs. 2 AO auf Kritik: Die Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen im Ausland soll nur dann als “Förderung der Allgemeinheit” angesehen werden, wenn sie positive Rückwirkungen auf das Ansehen Deutschlands und die deutsche Bevölkerung habe. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Äthiopien: Gesetz gegen zivilgesellschaftliche Organisationen

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Als “Großangriff auf die Zivilgesellschaft” bezeichnet die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) ein Gesetz mit dem Titel “Charities and Societies Proclamation” (CSO law), das jetzt dem äthiopischen Ministerrat vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf wurde bereits zweimal zurückgewiesen, laut Human Rights Watch ist aber davon auszugehen, dass diese dritte Fassung vom Parlament angenommen wird. Das Gesetz verbietet Organisationen, die zu mehr als zehn Prozent ihres Etats aus dem Ausland gefördert werden, jegliche gesellschaftspolitische Aktivitäten, beispielsweise die Förderung von Menschenrechten oder Demokratie. Gestattet wäre ausschließlich humanitäre Hilfe. HRW stellt eine detaillierte Analyse des Gesetzentwurfs zur Verfügung und ruft die Geberländer zur offenen Kritik auf.

Finanzministerien der Länder: Neue Steuerwegweiser für Vereine

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Rückwirkend zum 01.01.2007 ist das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Verschiedene Landesfinanzministerien haben dies zum Anlass genommen, ihre entsprechenden Ratgeber für Vereine und Stiftungen zu aktualisieren und neu aufzulegen. Während bei der Downloadversion der Broschüre aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen nur die Ansicht freigegeben ist, kann man die vergleichbaren Ratgeber aus Bayern, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz bei Bedarf auch ausdrucken.