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Recht und Gesetz

EU: Kommission will ethischeres Finanzsystem

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Die EU-Kommission hat am 8. März 2018 ihren Aktionsplan veröffentlicht, wie sie das europäische Finanzsystem nachhaltiger gestalten will. Finanzinvestoren sollen Umwelt- und Sozialstandards und Governance-Kriterien beachten und darüber berichten müssen. Finanzdienstleister sollen ihre Kunden beraten, wie deren Nachhaltigkeitspräferenzen umzusetzen seien. Die Kommission möchte auch ein Gütesiegel für umweltfreundliche Investmentfonds einführen. Außerdem schlägt sie vor, die Leitlinien für die CSR-Berichtspflicht zu überarbeiten. Hintergrund sei das Pariser Klimaabkommen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Im Mai 2018 soll es einen ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung geben, der definiert, was unter “grünen Finanzen” zu verstehen ist. Bis Ende 2019 plant die Kommission weitere Gesetze, die den Aktionsplan umsetzen. Elf zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Finance Watch, Germanwatch und der World Wide Fund For Nature (WWF), reagierten mit Kritik und legten gemeinsam eigene Empfehlungen vor.

ec.europa.eu/germany/news/20180308-vertiefung-kapitalmarktunion-aktionsplan-nachhaltige-finanzen-und-wettbewerbsfaehige FinTechs_de

europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1404_de.htm

germanwatch.org/de/download/21748.pdf

Finanzämter: Über Gemeinnützigkeit unterschiedlich entschieden

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Identische Anträge auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit werden von den zuständigen Finanzämtern in Deutschland unterschiedlich entschieden. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Für die Untersuchung wurden drei fiktive Vereinssatzungen erstellt und an jeweils mehr als 100 Finanzämter geschickt, mit der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. Erfunden wurden dazu ein Verein “Musik ist Leitkultur”, der sich für ein Bundesgesetz zur Musikschulfinanzierung einsetzen will, ein Verein “Europäische Demokraten”, dessen Engagement einer EU nach dem föderalen Muster der Bundesrepublik Deutschland gilt und der Verein “Farbiges Deutschland”, der sich gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe wendet. Die Hälfte (54 Prozent) der antwortenden Finanzämter erkannte die Satzungen als gemeinnützig an, die andere Hälfte nicht. Ablehnungsgründe waren häufig eine vorgesehene politische Betätigung der Vereine oder eine unpassende Zweckverfolgung hinsichtlich der Abgabenordnung. Der Autor der Studie, Stefan Diefenbach-Trommer, fordert von der Bundesregierung mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den steuerrechtlichen Regelungen und eine Anerkennung politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen. Hintergrund ist die juristische Auseinandersetzung um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac (bürgerAktiv berichtete). Die Studie wurde von der Otto Brenner Stiftung gefördert.

www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/finanzamt-studie-gemeinnuetzigkeitsrecht-muss-verbessert-werden/

www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/PDF/publikationen/bbe-reihe-arbeitspapiere-005.pdf

www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/engagiert-euch-nicht/

CDU, CSU, SPD: Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Koalitionsvertrag

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CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 im Abschnitt “Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts” darauf verständigt, das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement herausgehoben in der Bundesregierung zu verankern und zu stärken. Unter anderem wollen sie die bestehenden Regelungen entbürokratisieren, den rechtlichen Rahmen für soziales Unternehmertum und das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern und das Stiftungsrecht auf Grundlage der Vorschläge der bereits in der vorherigen Legislaturperiode eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe ändern. Ferner wollen die drei Parteien den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste ausbauen und Grundschulkinder in Ganztagsbetreuung gezielt an ehrenamtliche Tätigkeit heranführen. Außerdem haben die potenziellen Regierungspartner vereinbart, Ehrenamtliche steuerlich zu entlasten sowie vermehrt Hauptamtliche zu ihrer Entlastung einzusetzen. Ob die Große Koalition zustande kommt, hängt noch von der Zustimmung der SPD-Mitglieder ab. Sie haben noch bis zum 2. März 2018 Zeit, darüber zu entscheiden.

www.cdu.de/koalitionsvertrag-2018
www.presseportal.de/pm/7846/3861865
www.spd.de/koalitionsverhandlung/

Aktive Bürgerschaft

Kommentar: “Wollen” und “werden” in der Engagementpolitik

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von Stefan Nährlich: Im Koalitionsvertrag der drei voraussichtlichen Regierungsparteien stehen viele durchaus gute Ideen, die engagierten Menschen in Deutschland das Leben erleichtern können. Doch was sind die schönen Worte wert – was wird tatsächlich umgesetzt werden, wenn die Koalition in der geplanten Form zustande kommt, fragt Stefan Nährlich in seinem Kommentar. Die Wortwahl im Koalitionsvertrag lässt Skepsis aufkommen, ob die Parteien die Prioritäten sinnvoll gesetzt haben.

www.aktive-buergerschaft.de/kommentar-wollen…

BMF: Beteiligung an Revision gegen Attac

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist dem Revisionsverfahren des Frankfurter Finanzamtes gegen das globalisierungskritische Netzwerk Attac Deutschland vor dem Bundesfinanzhof in München beigetreten. Dies hat Attac am 25. Januar 2018 mitgeteilt. Mit dem Verfahren will das BMF erreichen, dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel aus dem Jahr 2016 revidiert wird, das die Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt hat. Im Dezember 2017 hat der Bundesfinanzhof in München die Revision zugelassen. Nach der Finanzgerichtsordnung kann das Bundesfinanzministerium einem Revisionsprozess beitreten, wenn das Verfahren eine auf Bundesrecht beruhende Abgabe oder eine Rechtsstreitigkeit über Bundesrecht betrifft.

www.attac.de/startseite/detailansicht/news/gemeinnuetzigkeit-bundesfinanzministerium-prozessiert-gegen-attac-1/

npoR: Nach dem Freimaurer-Urteil

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Nachdem der Bundesfinanzhof im Mai 2017 einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit entzog, weil sie Frauen ausschließt, müssen sich auch andere gemeinnützige Organisationen fragen, ob sie in ihren Regularien die Geschlechter gleichberechtigt behandeln. Denn wer ohne sachlichen Grund ein Geschlecht ausschließe, diene nicht der Allgemeinheit und sei somit nicht gemeinnützig, urteilte der Bundesfinanzhof. In der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR Heft 1/2018) analysieren Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Kathrin Wrede, beide von der Bucerius Law School in Hamburg, die Auswirkungen des Urteils auf die Vereinslandschaft und auf Stiftungen. Vor allem traditionelle und alte Nonprofit-Organisationen könnten betroffen sein. Etwa, wenn im 19. Jahrhundert der Stifter bestimmt hatte, dass nur Männer für den Stiftungsvorstand in Betracht kommen. Während Vereine ihre Satzung aktuell durch die Entscheidung ihrer Mitglieder ändern können, ist bei der Satzungsänderung einer Stiftung immer der Stifterwille auszulegen. Gegebenenfalls “haben Stiftungsvorstände älterer Stiftungen zu ergründen, inwiefern eine geschlechterselektive Satzungsvorgabe angesichts der wesentlich veränderten Rolle der Frau in der Gesellschaft noch im Einklang mit dem mutmaßlichen Stifterwillen steht”, schreiben die Autorinnen. Der Titel des Beitrags lautet: “Genderfragen in Non-Profit-Organisationen.”

rsw.beck.de/zeitschriften/npor

USA: Steuerreform droht Spenden zu senken

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Die Steuerreform, die US-Präsident Donald Trump im Dezember 2017 durchgesetzt hat, könnte sich mindernd auf das Spendenaufkommen auswirken. Der Grund: Die Steuerfreibeträge werden auf 12.700 US-Dollar pro Jahr verdoppelt, sodass das Absetzen der Spenden die Steuerlast für Kleinverdiener erst ab einer höheren Schwelle reduziert. Die Vergünstigungen laufen für private Steuerzahler in zehn Jahren wieder aus, sie bleiben nur für die Unternehmen auf Dauer bestehen. Prognostiziert wird, dass der Staat durch die Reform in den kommenden zehn Jahren eine Billion US-Dollar an Einnahmen verlieren wird, was sich auf die Sozialleistungen auswirken könnte.

www.fastcompany.com/40499097/philanthropy-in-2017-saw-the-rise-of-trump-powered-giving
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuerreform-in-den-usa-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-15351951.html
www.handelsblatt.com/politik/international/us-steuerreform-zehn-ueberraschungen-im-trump-gesetz/20766522.html
www.cof.org/news/council-foundations-statement-passage-tax-cuts-and-jobs-act

Zentralisierung in Polen

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Ein “Nationales Institut der Freiheit” soll künftig in Polen entscheiden, welche Nichtregierungsorganisation öffentliche Mittel erhält. Ein entsprechendes Gesetz wurde im Oktober 2017 verabschiedet. Es beinhaltet eine Zentralisierung: Vorher waren einzelne Ministerien zuständig oder auch Kommunen. Das neue Institut könnte sogar über Vergabe von Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitentscheiden. Nichtregierungsorganisationen in Polen befürchten nun, dass Organisationen, die andere Ziele verfolgen als die nationalkonservative Regierung – beispielsweise Frauenorganisationen – keine Fördergelder mehr bekommen. Denn das Institut kontrollieren soll ein Komitee aus Politikern der Regierungspartei.

www.fluter.de/neues-gesetz-gefaehrdet-ngos-in-polen
www.bpb.de/internationales/europa/polen/260105/die-polnische-regierung-und-die-nichtregierungsorganisationen-21-11-2017

Ungarn: Mehr Kontrolle

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Die ungarische Regierung hat ein Gesetzespaket vorgelegt, das zivilgesellschaftliche Organisationen trifft, wenn sie zu einer nicht näher definierten “illegalen Migration” beitragen: Sie müssen sich gerichtlich registrieren, Strafsteuern von 25 Prozent auf Einnahmen aus dem Ausland zahlen und ihnen könnte der Zutritt zu einer acht Kilometer breiten Zone an der Schengen-Außengrenze verboten werden. Über diese Pläne berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel am 24. Januar 2018. Der Gesetzentwurf trägt den Titel “Stop Soros”: Der in Ungarn geborene US-Milliardär George Soros fördere eine “Invasion” illegaler Migranten, behauptet der ungarische Regierungschef Viktor Orbán.

www.spiegel.de/politik/ausland/gesetzentwurf-in-ungarn-schikanen-gegen-fluechtlingshelfer-a-1189198.html

Datenschutz: Neue EU-Verordnung gilt auch für Gemeinnützige

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Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gelten ab 25. Mai 2018 neue Vorschriften, denn dann tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Sie gilt nicht nur für Unternehmen und Behörden, sondern auch für gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen, die Daten von EU-Bürgern erfassen und nutzen. Sie müssen dann deutlich darauf hinweisen, dass sie Daten erfassen, die Zustimmung zu jeder Form der Nutzung einholen und diese auch später noch nachweisen können. Personen können Auskunft darüber verlangen, ob ein Verein oder eine Stiftung personenbezogene Daten über sie vorliegen hat, und verlangen, diese Daten zu löschen. Gemeinnützige Organisationen müssen künftig also strenger kontrollieren, wo personenbezogene Daten gespeichert werden, durch wen und wofür sie genutzt werden. Durch Schulungen oder andere Maßnahmen haben sie sicherzustellen, dass es zu keinem Datenmissbrauch kommt. Der Gesetzgeber fordert von allen Organisationen ein schriftliches Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes. Verstöße gegen die EU-DSGVO können durch Bußgelder geahndet werden. Informationen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung bietet unter anderem eine kostenpflichtige Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht.