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Recht und Gesetz

Münster: Diskussion zum Thema “Steuerrecht und Gemeinnützigkeit”

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Das deutsche Steuerrecht stellt für die Arbeit von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen oft eine große Herausforderung dar. Die Stiftung Bürger für Münster hat die Münsteraner Bundestagsabgeordneten bzw. -kandidaten von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Thema “Steuerrecht und Gemeinnützigkeit” eingeladen. Anhand von acht Beispielen aus der Praxis stellten Vertreter der Bürgerstiftung und anderer lokaler Organisationen ihnen und rund 50 Gästen konkrete Probleme mit Umsatzsteuer und Ertragssteuern bei Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten vor; andere Beispiele zeigten Schwierigkeiten mit den Kriterien für die Gemeinnützigkeit und die “Unmittelbarkeit” nach §§ 52 und 57 der Abgabenordnung.
Die Abgeordneten und Kandidaten haben die Veranstaltung gelobt, weil konkrete Beispiele aus der Praxis in einem gemeinsamen Kontext dargestellt wurden; sie boten an, für weitere solche Treffen in geeigneten Zeitabständen zur Verfügung zu stehen. Die Abgeordneten betonten, dass es nur begrenzt in ihrer Macht stünde, Änderungen der Steuergesetze herbeizuführen, sagten jedoch zu, sich dafür einsetzen zu wollen.

Bundesregierung: Extremismusprävention funktioniert schlecht

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Die Bundesprogramme zur Extremismusprävention haben Schwierigkeiten, ihre Zielgruppen zu erreichen. Dies geht aus dem aktuellen Bericht (Drucksache 18/12743) der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag hervor. Bei dem Programm gegen Rechtsextremismus “zeige sich erneut, dass sich der Zugang zur Zielgruppe schwierig gestaltet, sodass ursprünglich beabsichtigte Maßnahmen zur gezielten Prävention nicht immer umgesetzt werden konnten”, heißt es. Bei den Maßnahmen gegen “Linksextremismus”, so der Bericht, erzeuge schon der Begriff “erhebliche Schwierigkeiten sowohl in der pädagogischen Umsetzung als auch im Hinblick auf die öffentliche Akzeptanz. Dies führte dazu, dass Zielgruppenzugänge verstellt oder mindestens erschwert und Verstetigungsprozesse in vielen Fällen gar nicht erst angedacht wurden.” Im Programmbereich islamistischer Extremismus wurde dem Bericht zufolge nur punktuell mit islamismusaffinen bzw. bereits ideologisierten Jugendlichen gearbeitet: “Die überwiegende Mehrheit der Projekte adressierte die große Gruppe nicht-radikalisierter muslimischer Jugendlicher”, heißt es. Die Bundesregierung förderte das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und zur Extremismusprävention in den Bundesprogrammen in dieser Legislaturperiode mit rund 115 Millionen Euro. Die Evaluation der Bundesprogramme hatte der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 beschlossen.

Ungarn: Gesetz zur Einschränkung von NGOs verabschiedet

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Das ungarische Parlament hat am 13. Juni 2017 ein Gesetz verabschiedet, das die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGO) einschränkt, wenn sie mehr als 24.000 Euro pro Jahr aus dem Ausland erhalten. Sie müssen die wichtigen Geldgeber angeben und sich öffentlich auf ihrer Webseite als “auslandsgeförderte Organisation” kennzeichnen. Das Gesetz enthält auch bestimmte Kooperationsverbote. Von dem Gesetz ist auch der Weiterbetrieb der privaten Central European University (CEU) in Budapest bedroht, die der in Ungarn geborene US-Amerikaner George Soros unterstützt. Soros verdiente ein Milliardenvermögen mit Währungsspekulationen und unterstützt in Ungarn auch Menschenrechtsorganisationen und Umweltschutzgruppen.

Stiftungsrecht: Zulegung vereinfachen

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Die Stiftung Aktive Bürgerschaft hat an den Gesetzgeber appelliert, die Hürden für die Zulegung einer Stiftung möglichst niedrig zu halten. In einer Stellungnahme zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” (bürgerAktiv berichtete), plädiert die Aktive Bürgerschaft dafür, die Entscheidung möglichst in die Hände der Gremien der beteiligten Stiftungen zu legen. Damit stünde unter anderen auch Bürgerstiftungen der Weg offen, notleidenden Stiftungen unter ihrem Dach eine Zukunft zu ermöglichen. Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Zinsen, die insbesondere kleine Stiftungen in ihrer Existenz bedrohen. Bei einer Zulegung unter das Dach einer Bürgerstiftung können beide Seiten profitieren: der Stifterwille und Stiftungszweck der aufgenommenen Stiftung bleiben erhalten, während die Bürgerstiftung einen Partner zur weiteren Erfüllung ihrer breiten Stiftungszwecke hinzugewinnt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit einen Diskussionsentwurf zu Änderungen des Bundesstiftungsrechts.

Bundesfinanzministerium: Rechtsstreit um Attac soll weitergehen

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Frankfurter Finanzverwaltung angewiesen, weiter um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac zu kämpfen. Die Finanzverwaltung solle im Rechtsstreit nun für eine Revision vor dem Bundesfinanzhof in München streiten, berichtete das Online-Magazin Legal Tribune Online am 19. Mai 2017 unter Berufung auf einen Sprecher des BMF. Zwei Tage vorher hatte das Hessische Finanzgericht die schriftliche Begründung (Aktenzeichen: 4 K 179/16) für das Urteil aus November 2016 veröffentlicht, in dem es der Klage von Attac gegen die 2014 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit recht gab. Das Gericht hatte entschieden, dass die politischen Tätigkeiten des Vereins mit der Gemeinnützigkeit vereinbar seien (bürgerAktiv berichtete). Eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles über den Einzelfall hinaus sah das Hessische Finanzgericht nicht und hatte daher keine Revision zugelassen. Dagegen wehren sich jetzt BMF und Frankfurter Finanzverwaltung mit der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen I B 51/17). Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig, Attac ist nicht gemeinnützig und kann weiterhin keine Spendenquittungen mehr ausstellen.

Bundestag: Geldwäschegesetz mit Folgen für Vereine und Stiftungen

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Unternehmen, Vereine und Stiftungen müssen künftig über ein neues Transparenzregister offenlegen, welche natürlichen Personen die Eigentümer sind. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungskoalition am 18. Mai 2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Damit soll der Missbrauch von Personengesellschaften und Trusts zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Bei Stiftungen bürgerlichen Rechts sei davon auszugehen, dass in aller Regel eine Mitteilung an das Transparenzregister erfolgen muss, da sich die notwendigen Angaben weder zum Stifter noch zum Vorstand in den Stiftungsverzeichnissen der Länder befinden, heißt es in dem Gesetzestext. Ob dies auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen betrifft, ist dem Gesetz nicht explizit zu entnehmen. Dagegen sind gemeinnützige Soziallotterien aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes ausdrücklich ausgenommen.

Hessen: Sponsoring in Schulen erlaubt, Werbung verboten

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Der hessische Landtag hat Anfang Mai 2017 mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz verabschiedet, das die Betätigung von Unternehmen in den Schulen des Landes regeln soll. Demnach ist Werbung für Produkte und Dienstleistungen verboten, die nichts mit der Schule zu tun haben. Sponsoring soll jedoch erlaubt sein, solange der Nutzen für die Schule größer ist als der Werbeeffekt für das Unternehmen, und solange eine Beeinflussung von Schule und Unterricht oder auch ihr Anschein auszuschließen ist. Darüber müssen die Schulleitungen entscheiden. Eine ursprünglich vorgesehene Genehmigungspflicht durch die Schulämter oder das Kultusministerium wurde aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen. Kritiker wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichneten das Gesetz als Paradebeispiel für Lobbyismus.

Bundesrat: Bürgerunternehmen – Ja, aber

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Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften” (bürgerAktiv berichtete) in der Zielsetzung zu, hat aber Bedenken bei einzelnen Regelungen. So sprechen sich die Länder gegen eine Veränderung der genossenschaftlichen Pflichtprüfung aus. Die enge Begleitung des Prüfungsverbandes stelle insbesondere für kleinere und mittelgroße Genossenschaften betriebswirtschaftliches Know-how sicher. Hiervon profitierten vor allem Genossenschaften, die von ehrenamtlichen Vorständen geführt werden. Eine Änderung der bestehenden Regelungen schränke den Schutz von Genossenschaftsmitgliedern, Gläubigern und der Allgemeinheit ein, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 18/11937). Außerdem hat der Bundesrat Vorbehalte gegenüber Änderungsvorschlägen, die besonders kleinen Bürgerunternehmen die Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins leichter zugänglich machen sollen.

Bundeswirtschaftsministerium: Register für öffentliche Auftraggeber

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Städte und Gemeinden, Landesbehörden und Bundesministerien sollen künftig über ein bundesweites Wettbewerbsregister prüfen können, ob Unternehmen, die sich bei ihnen um öffentliche Aufträge bewerben, gravierende Rechtsverstöße begangen haben. Unternehmen, die beispielsweise wegen Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Verstößen gegen das Mindestlohngesetz verurteilt oder mit einem Bußgeld belegt wurden, sollen so einfacher von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden können. Dies sieht der Referentenentwurf zur Einrichtung eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vor. Die neue zentrale Datenbank soll beim Bundeskartellamt geführt werden und betroffene Unternehmen bundesweit erfassen.

Schleswig-Holstein: Transparenzgesetz geändert

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Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 24. März 2017 die Änderung des Informationszugangsgesetzes beschlossen. Unter anderem enthält es nun eine Soll-Vorschrift, nach der behördliche Informationen automatisch in ein öffentlich zugängliches Register eingespeist werden, so dass die Bürger keine Auskunftsanträge mehr stellen müssen. Ab 2022 soll diese Vorschrift verbindlich sein. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland und die Piratenfraktion im Landtag kritisierten, die Regelungen blieben hinter den Erwartungen zurück. Im März 2017 hatten der Verein Mehr Demokratie e.V. und die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. in ihrem Transparenzranking 2017 Schleswig-Holstein auf dem zweiten Platz eingeordnet.