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Recht und Gesetz

Ungarn: Gesetz gegen ausländisch finanzierte Organisationen

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Die rechts-konservative ungarische Regierung unter Viktor Orban will die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGO) einschränken, die mehr als rund 20.000 Euro aus dem Ausland erhalten. Dagegen haben in der Hauptstadt Budapest im April 2017 Tausende Menschen demonstriert, berichtete am 12. April 2017 die Neue Zürcher Zeitung. Das geplante Gesetz enthält die Vorschrift, dass NGO mit ausländischer Förderung sich in allen Publikationen als “ausländisch unterstützte Organisation” kennzeichnen und gerichtlich registrieren. Ähnliche, teils noch weitergehende Gesetze gibt es unter anderem in Russland, Israel, Indien und China.

Flüchtlingshelfer: Sorge um das Gemeinwohl, Frust über die Politik

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Nicht nur der Wunsch zu helfen, sondern auch die Sorge um das Gemeinwohl treibt viele Menschen, sich für Geflüchtete zu engagieren. Das berichten die Verfasser des Forschungsberichts “Solidarität im Wandel?” des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM). Viele Initiativen seien aus dem Wunsch heraus entstanden, Rassismus und der Stimmung gegen die Geflüchteten etwas entgegenzusetzen; rechtsextremer und fremdenfeindlicher Haltung im öffentlichen Raum entgegenzutreten. Andere leisteten ihre Arbeit lieber im Verborgenen, ergaben etwa die Erkenntnisse aus Interviews mit Helfenden in Dresdner Initiativen. Zu den Geflüchteten entwickelten sich zuweilen familienähnliche Beziehungen, berichteten die Helfer.
Insgesamt fühlen sich die Helfer dem Bericht zufolge von staatlichen Stellen oft allein gelassen. Sie klagen über kräftezehrende Auseinandersetzung mit Behörden, wenn es darum geht, Geflüchteten bei Anhörungen, der Wohnraumsuche oder der Arbeitsmarktintegration beizustehen. Auch die als unfair empfundene Gesetzgebung und asylpolitische Ungleichheit wird kritisiert; die Engagierten sehen sich in ihrer Arbeit durch die Politik und die Bürokratie behindert und brachten in den Interviews massive Frustration zum Ausdruck. Befragt wurden Initiativen aus Sachsen, Brandenburg und Berlin in Gruppen- und Einzelinterviews.
Der Forschungsbericht des BIM enthält außerdem auch Erkenntnisse etwa über die Flüchtlingsarbeit von Sportvereinen, geschlechtsspezifisches Engagement oder die Integration Geflüchteter an Hochschulen. Diese Forschungsprojekte sind Teil eines Clusters und wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert. Das BIM gehört zur Humboldt-Universität zu Berlin. Förderer und Unterstützer sind die Gemeinnützige Hertie-Stiftung, der Deutsche Fußball-Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Urteil: Gericht beanstandet DZI-Prüfung

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Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) darf nicht mehr vor Spenden an die Hilfsorganisation Deutsche Lebensbrücke e.V. warnen. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 14. Dezember 2016 (Aktenzeichen 15W7416.00). Aus der Begründung des Beschlusses geht unter anderem hervor, dass nach Ansicht des Gerichts das DZI nicht sorgfältig genug geprüft hatte: “Zu den von ihr zu wahrenden Sorgfaltsanforderungen gehört deswegen jedenfalls, dass sie der jeweils betroffenen Hilfsorganisation vor einer Veröffentlichung einer ‘ehrenrührigen’ Tatsache durch geeignete Nachfrage Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss”, so das Gericht. Das DZI vergibt ein kostenpflichtiges Spendensiegel, warnt aber auch vor Spenden an in seinen Augen unseriöse Organisationen. Bei der Lebensbrücke e.V. kritisierte das DZI eine angeblich mangelnde Transparenz bei der Abrechnung der telefonischen Spendenwerbung, wogegen sich Lebensbrücke e.V. erfolgreich zur Wehr setzte.

Bundesregierung: Erleichterung für Bürgerunternehmen

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Um bürgerschaftlichen Initiativen die Gründung von Unternehmen zu erleichtern, sollen bei sehr kleinen Genossenschaften die Pflichtprüfungen vereinfacht werden. Für ganz kleine Initiativen soll der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf “zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften” vor, den die Bundesregierung am 16. März 2017 im Bundestag eingebracht hat (Drucksache 18/11506). Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungspartner darauf verständigt, beispielsweise für Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen oder Energievorhaben eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung zu stellen (bürgerAktiv berichtete).

Bundesinnenministerium: Viel Info über Fragen, wenig über Antworten

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8.855 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben die Bürger 2016 bei einem Bundesministerium oder einer Bundesbehörde gestellt. Dies geht aus der jährlichen Statistik des Bundesinnenministeriums (BMI) hervor. Die meisten Anträge wurden an das Bundesministerium der Finanzen (3.606 Anträge) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1.286 Anträge) gestellt. Kritik an der Statistik des BMI kommt vom Verein Open Knowledge Foundation Deutschland. Er bemängelt, dass sich nicht transparent nachprüfen ließe, wie viele Anfragen zu welchem Zeitpunkt beantwortet würden. So seien die vom BMI genannten Zahlen teilweise zu niedrig, auch könne man nicht erkennen, wie viele Anfragen etwa angesichts von Gebührenforderungen zurückgezogen werden. Der Verein betreibt das Portal “Frag den Staat”, über das Anträge nach dem IFG gestellt werden können. Die Antworten sind dann öffentlich einsehbar. Durch das IFG hat jede Person einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden in Deutschland.

Deutscher Bundestag: CSR-Berichtspflicht beschlossen

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Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen jetzt nichtfinanzielle Berichtspflichten erfüllen. Dies hat der Deutsche Bundestag am 9. März 2017 in zweiter und dritter Lesung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Am 31. März 2017 sollte das Gesetz auch vom Bundesrat verabschiedet werden. CSR steht für “Corporate Social Responsibility”. Zu berichten ist über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, über die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die entsprechende EU-Vorgabe in nationales Recht um (bürgerAktiv berichtete). Die Menschenrechtsorganisation Germanwatch kritisierte, dass das Gesetz aufgrund verschiedener Einschränkungen nur für 550 Unternehmen in Deutschland gelte.

npoR: Debatte zum Vereinsrecht

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In der Debatte über das Vereinsrecht mahnt Stefan Winheller, Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt a.M. zur Gelassenheit. “Die KG-Rechtsprechung hat das Ende der Rechtsform des eV nicht eingeläutet”, schreibt er unter dem Titel “Totgesagte leben länger – Wie schlimm steht es wirklich um den eV?” in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR, Heft 2/2017). Denn die Rechtsprechung des Kammergerichts (KG) Berlin zur Löschung eines Vereins, der Kindertagesstätten betrieb, aus dem Vereinsregister (bürgerAktiv berichtete) betreffe unmittelbar nur Vereine, die durch Zweckbetriebe dominiert würden. Die Idee, sogenannte Idealvereine von wirtschaftlichen Vereinen anhand der Satzung abzugrenzen, kritisiert Winheller. Dazu entgegnete Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., auf dessen Urteilsbericht sich Winheller bezog: “Ein großer Teil der in Deutschland eingetragenen Vereine wäre je nach Grenzziehung zwischen erlaubter und verbotener wirtschaftlicher Aktivität zur Umstrukturierung gezwungen.” Sein Beitrag, der im Folgenden auf die Abgrenzung durch Vereinsklassen eingeht, ist mit “Rechtssicherheit für den Idealverein” betitelt und im selben Heft erschienen wie der Beitrag Winhellers.

Frankreich: Unternehmen haften für Menschenrechte

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Große Unternehmen in Frankreich müssen künftig die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte auch in ihren Lieferketten übernehmen und im Falle von Verletzungen ihrer Sorgfaltspflichten finanziell gegenüber den Geschädigten haften. Dieses weltweit bislang einmalige Gesetz betrifft rund 120 Unternehmen – französische Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und ausländische Konzerne mit mehr als 10.000 Beschäftigten. Es wurde im Februar 2017 verabschiedet und ist im März 2017 im Grundsatz vom französischen Verfassungsgericht bestätigt worden. Das Gericht strich allerdings Bußgelder von bis zu 30 Millionen Euro aus dem Gesetz, mit dem Argument, dass das Gesetz in diesem Punkt zu unbestimmt gefasst sei.

Neue Organisation: Juristen wollen Gesetze prüfen

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Mit ausgeklügelten Prozessen will die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) Gesetze kippen, die nach ihrer Ansicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Darüber berichtete am 15. Februar 2017 Ronja Ringelstein im Tagesspiegel. Die GFF habe vor, jedes Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen und in abweichenden Fällen einen Kläger zu suchen, um Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. “Alles läuft über Spenden. Der eigentliche Verein hat rund 30 Mitglieder”, schrieb Ringelstein. Außerdem hat die GFF teils prominente Unterstützer. GFF-Gründer ist der Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer. Zu den ersten Fällen gehört eine Verfassungsbeschwerde über das neue Gesetz für den Bundesnachrichtendienst. Sie arbeitet mit Organisationen wie Netzpolitik.org oder “Reporter ohne Grenzen” zusammen. Der Beitrag ist unter dem Titel “Berliner Verein will aktiv Gesetze kippen” erschienen.

International: Amnesty beklagt Aushöhlung von Menschenrechten

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Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in ihrem Report 2016/17 ausgrenzende und menschenrechtsfeindliche Politik in vielen Staaten kritisiert. Der Sprecher der Organisation wies bei der Vorstellung des Berichts insbesondere auf Entwicklungen in den USA, Türkei, Honduras, Indien und den Philippinen hin. Auch in EU-Staaten würden Menschenrechte ausgehöhlt, beispielsweise durch Antiterrorgesetze, die die Freiheitsrechte einschränkten ohne rechtsstaatliche Kontrolle. Die EU nehme überdies mit der geplanten Zusammenarbeit mit Libyen schwere Menschenrechtsverletzungen in Kauf.