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Studien und Umfragen

Recht: Grillen ist nicht gemeinnützig

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Zu den wirklich wichtigen Themen unserer Zeit gehört das Grillen. Auf dem Balkon praktiziert, treibt es die Nachbarn vor den Kadi, seine gesundheitlichen Auswirkungen bieten Stoff für unzählige Studien, und in der Klischeebildung zwischen den Geschlechtern spielt Grillen eine tragende Rolle. Kann man dieser Freizeitbeschäftigung ernsthaft den kulturellen Charakter absprechen? Man kann. Grillen sei weder ein Sport, noch als Kunst und Kultur anzusehen, und deshalb kann es auch nicht als gemeinnützig anerkannt werden, beschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, wie im Newsletter Nonprofitrecht aktuell 01.2017 der Kanzlei Winheller nachzulesen ist. Geklagt hatte ein Verein, der in seiner Satzung die Pflege und Förderung der Grillkultur und der Kochkunst als Zweck festlegte und darüber hinaus auch an Meisterschaften teilnehmen wollte. Grillgerichte seien kein Ergebnis einer persönlichen, besonderen schöpferischen Gestaltung, und Grillen zähle nicht zu den geistigen und künstlerischen Ausdrucksformen eines Volkes, so die Richter. Wenn sie sich da mal nicht irren.

Spenden: Etwas mehr Information über die Wirkung

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Große Spendenorganisationen informieren inzwischen etwas besser über die Wirkung ihrer Aktivitäten als noch vor zwei Jahren, meldet das Beratungshaus Phineo gAG als Resultat einer Befragung von 50 Organisationen. 54 Prozent von ihnen informierten “sehr gut oder herausragend” über ihre Arbeit, so Phineo. In der Vorläuferstudie vor zwei Jahren waren es nur 36 Prozent. Aktuell schnitt die Kindernothilfe e.V. am besten ab. Noch immer mangele es allerdings der Berichterstattung darüber, was mit den Spendengeldern konkret bewegt werde, an Systematik, so Phineo. Auftraggeber der Untersuchung “Wirkungstransparenz bei Spendenorganisationen 2016” war das Nachrichtenportal Spiegel Online.

Arbeitsmarktintegration: Blockaden wegen Sprache und Bürokratie

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Komplizierte bürokratische Verfahren seien neben den Sprachproblemen die Haupthindernisse für die Beschäftigung und Qualifizierung von Flüchtlingen, lautet das Fazit einer Studie, für die die Unternehmensberatung Roland Berger und das Unternehmensnetzwerk “Wir zusammen” 132 Unternehmen befragt haben. Vor allem die Unsicherheiten beim Aufenthaltsstatus und die Anerkennung von Qualifikationen blockieren demnach die Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem erschwerten aufwändige und uneinheitliche behördliche Regelungen die Einstellung von Flüchtlingen. Auch die Industrie- und Handelskammern bezeichnen die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden als schwierig. Es fehlten klare Zuständigkeiten und Planungssicherheit, kritisierten sie in der Zwischenbilanz ihres Integrationsprogramms “Ankommen in Deutschland”, für das sie 2016 rund 20 Millionen Euro ausgegeben haben.

Bund-Länder-AG Stiftungsrecht: Stiftungsfusionen sollen einfacher werden

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Die Fusion (Zulegung und Zusammenlegung) von Stiftungen soll künftig bundeseinheitlich geregelt werden und als eigenständige stiftungsrechtliche Maßnahme gefasst sein. Darauf hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” geeinigt, wie in ihrem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht an die Innenminister der Länder zu lesen ist. Vorgesehen ist demnach auch, die Auflösung einer Stiftung zu erleichtern. Sie soll in Zukunft bereits möglich sein, wenn die Stiftung ihren Zweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann. Bislang muss die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden sein, damit die Stiftungsaufsicht die Stiftung aufhebt.
Uneinig blieb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht bei der Frage, wie die Auflösung und Aufhebung sowie die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen konkret ausgestaltet werden sollen. Die Mehrheit der Mitglieder sei der Auffassung, dass dies vorrangig durch die zuständigen Stiftungsorgane mit Genehmigung der Stiftungsbehörden geschehen solle, heißt es in dem Bericht. Andere sähen die Zuständigkeit hier allein bei den Stiftungsbehörden. Einig ist sich die Arbeitsgruppe dagegen darin, dass dem Stifter in dieser Angelegenheit kein Recht zur Entscheidung eingeräumt werden soll. Jedoch spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, dem Stifter ein begrenztes Recht zur Änderung der Stiftungssatzung zu geben.
Außerdem ist die Arbeitsgruppe für die Einführung eines elektronischen Stiftungsregisters für alle Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Es soll dezentral von den Stiftungsbehörden der Länder geführt werden – falls die Kosten in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen stehen. Zunächst soll dazu eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, schlägt die Arbeitsgruppe vor. Als weitere Maßnahme für mehr Transparenz empfiehlt sie, einen Namenszusatz für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts einzuführen, der ihre Rechtsform kennzeichnet, damit sie im Rechtsverkehr einfacher von anderen stiftungsähnlich ausgestalteten Körperschaften unterschieden werden können.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Stiftungsrecht” hat den auf den 9. September 2016 datierten Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt, die am 29. und 30. November 2016 tagte. Die Innenminister haben dann die Arbeitsgruppe beauftragt, die Interessenvertretungen von Stiftungen und Stiftern sowie die Vertreter der Kirchen zu dem vorgelegten Bericht anzuhören und auf der Grundlage des Berichts und der Anhörung bis Herbst 2017 einen Entwurf zur Änderung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu erarbeiten. Außerdem soll der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stiftungsrechts erarbeiten und die Durchführung der vorgeschlagenen Machbarkeitsstudie prüfen. Die Stiftungsreform war Mitte 2014 von der damaligen Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) angestoßen worden (bürgerAktiv berichtete).

Nachhaltigkeit: Irgendwas mit Umwelt

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Es ist schwer, noch nie etwas von Nachhaltigkeit gehört zu haben. 88 Prozent der Deutschen konnten sich nicht entziehen, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK-Verein) unter 1.000 Personen. Aber nur die Hälfte von ihnen ist sich wirklich sicher, den Begriff zu kennen. Eine gewisse Vielfalt herrscht bei der Interpretation: Die meisten, knapp 30 Prozent, brachten Nachhaltigkeit mit umweltbewusstem Handeln in Verbindung, andere verstehen Ressourceneinsparung oder Wiederverwertbarkeit unter Nachhaltigkeit. Vor vier Jahren plädierte mit 21 Prozent noch der größte Teil der Befragten für Dauerhaftigkeit als korrekte Deutung des Begriffs; das waren jetzt nur noch 12 Prozent. Offenbar gibt es für die Nachhaltigkeitskommunikatoren noch einiges zu tun.

Abgelaufene Lebensmittel: Kunden wünschen Spenden

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Supermärkte sollen abgelaufene Lebensmittel an gemeinnützige Initiativen spenden und dazu per Gesetz verpflichtet werden, lautet das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern. 87 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus. Die Umfrage ist vom Befragungsinstitut Infratest Dimap erstellt worden, Auftraggeber ist die Organisation Abgeordnetenwatch. EU-weit haben 800.000 Bürger, davon 180.000 Deutsche, eine entsprechende Online-Petition unterschrieben.

Report Bürgerstiftungen 2016: Viel Engagement für Geflüchtete

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Jede zweite Bürgerstiftung engagiert sich für Geflüchtete, jede fünfte legt darauf ihren Schwerpunkt: Das hat die Datenerhebung für den “Report Bürgerstiftungen. Fakten und Trends 2016” der Stiftung Aktive Bürgerschaft unter den 400 deutschen Bürgerstiftungen ergeben. Die Rolle der Bürgerstiftungen besteht insbesondere darin, lokales Engagement für Geflüchtete zu fördern und zu vernetzen, doch sie sammeln auch Gelder und führen eigene Projekte durch. Dabei gelingt es auch, Geflüchtete selbst einzubeziehen: Diese sind bei jeder sechsten Aktivität selbst als Engagierte beteiligt.
Das Stiftungskapital aller Bürgerstiftungen beläuft sich auf 333,8 Millionen Euro (31. Dezember 2015). Im vergangenen Jahr erhielten die Bürgerstiftungen Zustiftungen in Höhe von 24,7 Millionen Euro. Mit 279 verwalteten Treuhandstiftungen und 378 verwalteten Stiftungsfonds haben sie sich als Ansprechpartner für Stifter positioniert. Insgesamt sind derzeit mehr als 30.000 Stifter und 15.000 ehrenamtlich engagierte Menschen bei Bürgerstiftungen aktiv.
Insgesamt ist das Engagement bei den Bürgerstiftungen vor allem ehrenamtlich geprägt. Doch arbeitet der diesjährigen Sonderumfrage des Reports zufolge inzwischen jede fünfte Bürgerstiftung auch mit hauptamtlich Beschäftigten, meist in Projektarbeit oder Verwaltung. Die Hälfte davon ist – überwiegend in Teilzeit – sozialversicherungspflichtig angestellt, die anderen sind geringfügig beschäftigt. Nur wenige kommen über einen Freiwilligendienst oder absolvieren ein Praktikum.

Berlin: Studierende unterrichten Geflüchtete

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In der vorlesungsfreien Zeit im Sommer haben Studierende der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin ehrenamtlich junge Geflüchtete unterrichtet. Sie veranstalteten unter anderem Einführungskurse in Betriebswirtschaftslehre oder Marketing. An der “Summer School Students4Refugees” konnten studieninteressierte Flüchtlinge teilnehmen. Die HWR bietet Service Learning auch in ihrem Studium Generale an.

Geschlechtergerechtigkeit: Frauen in Nonprofit-Vorständen unterrepräsentiert

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In den zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland arbeiten zwar mehr Frauen als Männer, doch wenn es um die Leitung geht, kehrt sich das Verhältnis um. Der Frauenanteil in den Vorständen von Nonprofit-Organisationen liegt bei 38 Prozent, in den Geschäftsführungen beträgt er 42 Prozent. In Aufsichtsräten, Kuratorien und Präsidien sind Frauen mit rund 30 Prozent vertreten. Das haben Franziska Paul und Dr. Andrea Walter von der Universität Münster in einer Onlinebefragung unter 479 zivilgesellschaftlichen Organisationen ermittelt. Zwar liege der Frauenanteil in den Führungspositionen der Nonprofit-Organisationen deutlich höher als in der Privatwirtschaft, in deren zentralen Gremien er ein Viertel, teils auch unter 20 Prozent betrage. Doch gemessen am hohen Frauenanteil aller Beschäftigten des Dritten Sektors – 75 Prozent – sei er nicht zufriedenstellend, so das Fazit von Paul und Walter, die ihre Erkenntnisse unter dem Titel “Besser geht’s nicht? Geschlechterverhältnisse in Führungs-, Kontroll- und Beratungsgremien in Nonprofit-Organisationen in Deutschland” publiziert haben. Die Studie ist Teil des vom Bundesfamilienministerium geförderten Forschungsprojekts “FiA – Frauen im Nonprofit-Sektor” an der Universität Münster unter der Leitung von Prof. Dr. Anette Zimmer und Dr. sc. Eckhard Priller.

ZiviZ: Vereinsdomäne Sport im Wandel

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Sport spielt sich längst nicht mehr nur im klassischen Sportverein ab, sondern dieser bekommt Konkurrenz durch Sportangebote etwa von Bürgerstiftungen, freien Jugendhilfe-Trägern oder Stadtteilinitiativen. Das ist ein Ergebnis der Studie “Der gemeinnützige Sport zwischen Kontinuität und Wandel”, eine vom Stifterverband veröffentlichte Sonderauswertung des ZiviZ-Surveys von 2012. Sie ergab auch, dass eine wachsende Anzahl von Interessenten sich lieber engagieren, wenn ihr Engagement nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden ist. Andererseits seien es vor allem die Vereinsmitglieder, die die Neuzugänge anwürben. Der ZiviZ-Survey ist eine Erhebung der Initiative Zivilgesellschaft in Zahlen (ZiviZ), die seit 2014 als Geschäftsstelle im Stifterverband firmiert. Deren Leiter Dr. Holger Krimmer ist Autor der vorliegenden Auswertung, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gefördert worden ist. Zurzeit startet ZiviZ eine neue Befragung, deren Ergebnisse 2017 veröffentlicht werden sollen.