Wegen der Beteiligung an einer Kampagne zum AfD-Verbot zieht das Berliner Finanzamt für Körperschaften I die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) in Zweifel. In der tageszeitung (taz) berichtete Andreas Speit am 1. September 2026 darüber („Finanzamt zweifelt an Gemeinnützigkeit von Antifaschismus“). Am 17. September 2026 schrieb er unter dem Titel „Wer hat was gegen Antifaschismus?“ zusammen mit Timm Kühn die Berichterstattung fort. Inzwischen hätten fast 50.000 Menschen eine Petition unterschrieben, die den Erhalt der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA fordert. „Rechtaußenmedien“ hätten eine wochenlange Kampagne gegen die Vereinigung geführt und ihr unter anderem vorgeworfen, das Spendenkonto des Bündnisses „Widersetzen“ zu verwalten, das im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags in Erfurt im Juli 2026 zu Blockaden aufrief. „Der VVN-BdA zufolge wurde das Finanzamt aus diesem Umfeld mit Anfragen bombardiert – und hat dann offenbar die Arbeit aufgenommen“, so Kühn und Speit.
Zum taz-Bericht vom 1. September 2026
Zum taz-Bericht vom 17. September 2026