Thüringen verabschiedet Ehrenamtsgesetz

Mit 15 Millionen Euro im Jahr soll ein neues Landesprogramm bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in Thüringen fördern. Außerdem erhält die Ehrenamtsstiftung jährlich 3,5 Millionen Euro institutionelle Förderung, die Freiwilligenagenturen sollen finanziert werden und die ehrenamtliche Betätigung in den Schulen soll stärker gewürdigt werden. Diese und weitere Maßnahmen hat der Landtag am 7. Juni 2024 mit dem Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung Ehrenamtsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/9426) verabschiedet.

Ehrenamt im Sinne des Thüringer Gesetzes ist „das bürgerschaftliche Engagement für eine Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, die im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, kirchliche beziehungsweise mildtätige Zwecke auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fördern.“

Am 26. April 2024 hatte der Landtag Thüringens den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als neues Staatsziel beschlossen (bürgerAktiv berichtete).

Gesetzesinformationsdienst
Parlamentarischer Ablauf und Dokumente

, Ausgabe 256 Juni 2024, Recht & Politik