Schleswig-Holstein: Transparenzgesetz geändert

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 24. März 2017 die Änderung des Informationszugangsgesetzes beschlossen. Unter anderem enthält es nun eine Soll-Vorschrift, nach der behördliche Informationen automatisch in ein öffentlich zugängliches Register eingespeist werden, so dass die Bürger keine Auskunftsanträge mehr stellen müssen. Ab 2022 soll diese Vorschrift verbindlich sein. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland und die Piratenfraktion im Landtag kritisierten, die Regelungen blieben hinter den Erwartungen zurück. Im März 2017 hatten der Verein Mehr Demokratie e.V. und die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. in ihrem Transparenzranking 2017 Schleswig-Holstein auf dem zweiten Platz eingeordnet.

, Ausgabe 177 April 2017
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