Transparenzregister: Anmeldepflicht für alle

Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) beschlossen. Bisher mussten aus dem gemeinnützigen Bereich nur die Stiftungen ihre Vorstandsmitglieder beim Transparenzregister anmelden, während die Vereinsvorstände automatisch aus den Vereinsregistern übermittelt wurden. Künftig ist dies nicht mehr möglich. Die sogenannte Mitteilungsfiktion wird gestrichen und alle Organisationen müssen künftig ihre Eigentümer beziehungsweise Vorstandsmitglieder direkt an das Transparenzregister melden.

Hintergrund ist die europäische Registervernetzung, um den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern. Das Gesetz soll im August 2021 in Kraft treten. Das Bundesverwaltungsamt gibt in einer Broschüre Antworten auf häufig gestellte Fragen. Mit dem 2017 eingeführten Transparenzregister soll der Missbrauch von Personengesellschaften und Trusts zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung verhindert werden (bürgerAktiv berichtete in Ausgabe 178 Mai 2017).

www.bundesfinanzministerium.de/…/geldwaesche-wirksamer-bekaempfen
www.bva.bund.de/…/Transparenzregister_FAQ

, Ausgabe 220 März 2021, Recht & Politik