Türkei beschließt NGO-Gesetz

Das türkische Parlament hat am 27. Dezember ein Gesetz verabschiedet, das die Aufsicht über Stiftungen und Vereine verschärft. Die neuen Regeln erlauben dem Innenminister, Mitglieder von zivilrechtlichen Organisationen zu ersetzen, gegen die wegen Terrorismusvorwürfen ermittelt wird. In der Türkei wird gegen tausende Akteure der Zivilgesellschaft wegen Terrorismusverdachts ermittelt. Ferner sollen Behörden bei Gericht beantragen können, Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) komplett auszusetzen. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass Stiftungen jährlich von Beamten kontrolliert werden. Lokale Gouverneure oder der Innenminister können zudem Online-Spendenaktionen blockieren. Die Höhe der Geldstrafen, die gegen Organisationen verhängt werden können, wurden stark angehoben. Das Gesetz gilt auch für internationale Organisationen, die in der Türkei tätig sind.

Offiziell soll das neue Gesetz die Finanzierung und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen verhindern. Entworfen wurde es von der Regierungspartei AKP des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gesetz scharf.

WWW.DW.COM/DE/…
WWW.HEISE.DE/…

Ausgabe 218 Januar 2021
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.