Es entstand zu einer Zeit, als Bürgerinnen und Bürger noch als Diener des Staates galten: Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht mit seinen steuerlichen Begünstigungen funktioniert bis heute im Geist der nach dem Ersten Weltkrieg geschaffenen Abgabenordnung. „Soziale Aufgaben sollen zuerst die freien Träger erfüllen; der Staat tritt erst dann ein, wenn diese nicht ausreichen. Die Rolle der Zivilgesellschaft in dieser schwierigen Welt: Das Sozialwesen im Staat tragen, den Menschen mit wenigen Mitteln eine Krücke sein und Versorgungslöcher stopfen. Kranke pflegen, Suppenküchen gründen und Waisenkinder retten“, schreiben Fiona von Bose und Marie Wachinger in „Gemeinnützigkeit. Wie das Steuerrecht Weichen für die Zivilgesellschaft stellt“, erschienen im Opusculum Nr. 208 der Maecenata Stiftung, Berlin 2026. Ihr historischer Abriss verfolgt die Ausrichtung der Gemeinnützigkeit auf die rassistisch definierte „Volksgemeinschaft“ der Nationalsozialisten, die Wiederherstellung der zuvor geltenden Regelungen unter teilweiser Beibehaltung von Vorschriften aus dem Nationalsozialismus und den anschließenden Stillstand bis heute im Gemeinnützigkeitsrecht, das die Politisierung der Zivilgesellschaft seit den 1960er Jahren bis heute nicht nachvollzogen hat.
Über den Ursprung des Gemeinnützigkeitsrechts
, Ausgabe 281 September 2026, Wissen