Ukraine-Hilfen auch 2025 erleichtert

Wer Geschädigte des Krieges in der Ukraine unterstützt, kann seit 2022 diese Maßnahmen oft in erleichterter Form durchführen. Gemeinnützige Organisationen können beispielsweise vorhandene Mittel und neu eingeworbene Spenden für die Unterstützung von Geflüchteten und Kriegsgeschädigten einsetzen, auch wenn die sonst dafür notwendigen Satzungszwecke fehlen. Dies gilt jedoch nicht für Stiftungen oder für Mittel, die anderen Zweckbindungen unterliegen (bürgerAktiv berichtete). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Dezember 2024 wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die verschiedenen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis Ende 2025 verlängert.

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, Ausgabe 262 Januar 2025, Recht & Politik