Viele Stiftungen haben zu wenig Kapital, um mit den Erträgen ihren Stiftungszweck erfüllen zu können. Möglicherweise sind die Behörden bei der Anerkennung der zahlreichen neuen Gründungen nicht streng genug, was die Kapitalausstattung betrifft. Was tun? Prof. Dr. Rainer Hüttemann von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und Prof. Dr. Peter Rawert, Notar und Honorarprofessor an der Universität Kiel, haben das Stiftungsrecht gründlich nach Lösungen durchforstet und erörtern, unter welchen Umständen und mit welchen Folgen man Stiftungen zusammenlegen, den Stiftungszweck ändern oder gar eine Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umwandeln kann. Ihr Beitrag ist unter dem Titel “Die notleidende Stiftung” zuerst in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP 45/2013) und dann in den Roten Seiten der aktuellen Ausgabe von Stiftung&Sponsoring (Ausgabe 1 / 2014) erschienen.
ZIP, Stiftung&Sponsoring: Umgang mit notleidenden Stiftungen
, Ausgabe 142 Februar 2014