Ein vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Auftrag gegebenes und am 23.09.2010 veröffentlichtes Gutachten zur ermäßigten Umsatzsteuer fordert, die Steuersatzermäßigung für gemeinnützige Organisationen zu streichen. Als Instrument zur Förderung gemeinnütziger Organisationen sei die Steuersatzermäßigung unverhältnismäßig und zudem nicht erforderlich, so die Gutachter. Grundsätzliche Bedenken gegen Umsatzsteuerermäßigung für Leistungen von gemeinnützigen Organisationen bestünden jedoch verfassungsrechtlich nicht. Aufgrund der im europäischen Unionsrecht zwingenden gemeinnützigkeitsrelevanten Umsatzsteuerbefreiungen seien “die bedeutsamsten Leistungen im Ergebnis ohnehin steuerbefreit”.
Umsatzsteuerermäßigung für gemeinnützige Organisationen
, Ausgabe 105 September 2010, Recht & Politik